Hallo Wunschtraum,
ich gehe mal davon aus, dass Sie in der Ausbildung vor dem 17. Geburtstag Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Diese werden immer angerechnet.
Bei der Berufsförderschule werden aber keine Beiträge gezahlt. Hierbei handelt es sich aber um sog. Anrechnungszeiten. Die Zeit wird also bei der späteren Rente berücksichtigt, auch wenn keine Beiträge gezahlt worden sind.
Hier hat der Gesetzgeber entschieden, dass er solche Zeiten erst am dem 17. Lebensjahr berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung