Diesen grundsätzlichen Ausführungen ist zuzustimmen.
Ein wesentlicher Unterschied ist auch in der Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge (u.a. Beitragssatz in der gesetzlichen Rv derzeit 19,9 %) zu sehen, was Ihnen aber konkret auch in einer Auskunfts und Beratungsstelle am Einzelfall erläutert werden kann.
MfG