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Berufsgenossenschaft

von Elke16.08.2007 | 17:14
1165 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin Freiberuflerin, gesetzlich krankenversichert und obligatorisch in der Deutschen Rentenversicherung. Nun könnte ich mich freiwillig noch bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unfallversichern. Aber die Leistungen zur medizinischen Reha klingen ganz ähnlich wie bei der DRV. Wo genau liegen die Unterschiede? Vielen Dank schon mal für Ihre Auskunft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diesen grundsätzlichen Ausführungen ist zuzustimmen.

Ein wesentlicher Unterschied ist auch in der Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge (u.a. Beitragssatz in der gesetzlichen Rv derzeit 19,9 %) zu sehen, was Ihnen aber konkret auch in einer Auskunfts und Beratungsstelle am Einzelfall erläutert werden kann.

MfG

1 Antworten

???am 16.08.2007 | 19:20
Die Reha-Leistungen sind auch die gleichen, sie werden nach den gleichen Vorschriften gewährt. Der Unterschied liegt bei der Rente. Von der DRV erhalten sie eine Altersrente bzw eine Erwerbsminderungsrente. Dabei wird bei der Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit auf den allgmeinen Arbeitsmarkt abgestelt. Grund der Erwerbsminderung ist egal. Die BG leistet nur bei einem Arbeitsunfall (auch ein Wegeunfall kann als solcher gelten) oder Erkrankung aufgrund Ihrer Tätigkeit. Dafür bekommen Sie von dort Leistungen, wenn die gesundheitlichen Schäden in irgendeiner Weise einschränken (ähnlich einer Behinderung).
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