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Experten-Antwort

Berufsgenossenschaft und RV

von Siegfried Lischka03.06.2012 | 17:47
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Schwiegervater ist dieses Jahr gestorben und hatte eine jahrelange Rente von der BG und RV. Plötzlich bekommen wir Bescheidt einer Einmalzahlung seitens der BG ... und jetzt sehen wir das keine Witwenrentenzahlung (mind.Betrag) mehr erfolgt... ohne Warnung. Was läuft da ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger muss über die Einmalzahlung der Berufsgenossenschaft informiert werden. Dieser prüft dann, ob eine Anrechnung auf die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt.

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10 Antworten

-/-am 03.06.2012 | 23:15
Die Frage sollte der zuständigen BG gestellt werden. Könnte aber evtl. daran liegen, daß der Tod nicht im Zusammenhang mit dem Ereignis steht, das für die Rentenzahlung ursächlich war.
Siegfriedam 04.06.2012 | 11:34
Ja, es wird keine Hinterbliebenden Rente gezahlt, aber ein Einmalbetrag wurde angewiesen. Nun stellt sich die Frage wird der Einmalbetrag von der Witwenrente abgezogen ?
Siegfriedam 04.06.2012 | 11:08
Ja, die Todesursache steht nicht im Zusammen der BG Zahlungen der vergangenen Jahre (so wurde dies von der BG festgestellt), aber was hat dies zu bedeuten ?
Chrisam 04.06.2012 | 11:30
Die BG zahlt nur Hinterbliebenenrenten, wenn der Tod Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls war.
W*lfgangam 04.06.2012 | 19:01
Hallo Siegfried, das können Sie nur in Erfahrung bringen, in dem Sie 'pflichtgemäß' der DRV/Witwenrente diese (einmalige) Unfallrentenleistung mitteilen. Wegen der Einmalzahlung der BG können Sie nur Kontakt mit der BG aufnehmen (Tel-Nr. sicher auf dem Schreiben/Bescheid drauf), warum weshalb warum ... Wenn es eine 'kleine' Einmalzahlung war, könnte es mit der Kranken- und Pflegeversicherung zusammenhängen - bei Sterbefall werden die Beiträge dafür taggenau abgerechnet. Stirbt der Rentenempfänger nicht grad am Monatsletzten, wurden zu viel KV/PV-Beiträge im Sterbemonat abgezogen - die zahlt die UV wie auch DRV an die Hinterbliebenen aus. Gruß w.
B´sonam 05.06.2012 | 08:09
Guten Morgen, höchstwahrscheinlich hat die Nachzahlung einen anderen Grund, da von der UV-Rente keine KV- und PV-Beiträge abgeführt werden ist eine Rückerstattung an die Hinterbliebenen nur dann -und wirklich nur dann !!- möglich, wenn Österreich tatsächlich mal Fussball-Europameister werden sollte... ...also nie ;-) Gruß B´son
Agnesam 05.06.2012 | 09:51
Zitat von B´son anzeigenausblenden
Ebenfalls guten Morgen, höchsrwahrscheinlich gibt es einen ganz eifachen Grund: Die Witwe hat keinen Rentenanspruch, weil der Tod nicht auf die Unfallfolgen zurückzuführen ist. In diesem Falle erhält sie eine einmalige Beihilfe (§ 71 SGB VII). Agnes
Siegfriedam 05.06.2012 | 11:54
Die Einmalzahlung (einmalige Beihilfe § 71 SGB VII) is der RV mitgeteilt worden. Kann diesen denn zur Witwenrente (RV) angerechnet werden ?
W*lfgangam 05.06.2012 | 18:17
> da von der UV-Rente keine KV- und PV-Beiträge abgeführt werden Schönen Dank, B´son, ein paar Jahre habe ich ja noch Zeit, mir das endlich mal zu merken ;-) Gruß w.
Siegfriedam 06.06.2012 | 13:48
Kann die Einmalzahlung (einmalige Beihilfe § 71 SGB VII) zur Witwenrente (RV, Mindestrente) angerechnet werden ?
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