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Experten-Antwort

Berufsgrundbildungsjahr anrechnungsfähig?

von Bernhard Ihrig15.07.2012 | 09:37
5929 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, habe 1985/86 ein Berufsgrundbildungsjahr in Hessen absolviert, dieses Jahr tritt bei meinem "Kontostand" nicht auf, die beiden nachfolgenden Ausbildungsjahre wurden absolviert , sind aber nicht als Ausbildungszeit aufgeführt (was wohl auch noch geändert werden muss). Wird dieses BGJ nicht auf die Rentenzeit angerechnet? Habe hierzu doch von einem Gerichtsurteil gelesen wo jemand dazu geklagt und gewonnen hat, das BGJ wurde angerechnet. Wenn das BGJ anrechnungsfähig ist, wie muss ich das beantragen? Wie muss ich die Ausbildungszeit welche so nicht deklariert ist umschreiben lassen? Vielen Dank für die Hilfe, VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard Ihrig,

das Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form ist Schulausbildung und kann als Anrechnungszeit Berücksichtigung finden. Allerdings werden Ausbildungsanrechnungszeiten erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt.

Bezüglich der Antragstellung darf ich auf die Ausführungen von ??? verweisen.

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1 Antworten

???am 15.07.2012 | 11:29
Nehmen Sie einen Antrag auf Kontenklärung. Den können Sie sich wahlweise aus dem Internet runterladen, von Ihrer DRV zuschicken lassen, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der nächsten A+B-Stelle geben lassen ... Das sollten wohl die geläufigsten Möglichkeiten sein. Diesen Antrag füllen Sie sorgfältig aus (da wird dannn auch z.B. konkret nach Berufsausbildungen gefragt) und reichen ihn bei der DRV mit Ihren Nachweisen ein. Nachweise über das Berufgrundschuljahr ist das Zeugnis, außerdem sollten Sie Ihr Gesellenprüfungszeugnis, ersatzweise den Lehrvertrag mitschicken. Da Sie sicher nicht die Originale aus der Hand geben wollen, benötigen Sie beglaubigte Kopien. Die fertigt Ihnen wieder die Wohnsitzgemeinde bzw. die nächste A+B- Stelle. Beide helfen Ihnen übrigens auch beim Ausfüllen der Formulare.
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