Hallo Bernhard Ihrig,
das Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form ist Schulausbildung und kann als Anrechnungszeit Berücksichtigung finden. Allerdings werden Ausbildungsanrechnungszeiten erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt.
Bezüglich der Antragstellung darf ich auf die Ausführungen von ??? verweisen.