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Experten-Antwort

Berufsschadensausgleich Nachzahlung und privat Insolvenz

von Sylvergirl 14.10.2023 | 21:19
375 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrtes Team, Ich habe nun nach 7 Jahren den Berufsschadensausgleich erzielt. Diese enthält eine Nachzahlung von ca. Minimum 50.000 Euro wenn ich mich nicht verrechnet habe. Nun läuft seit 3 Jahren eine privat Insolvenz, diese hätte ich mit der Summe aber schon nach 3 Jahre beendet haben können. Die Summe beträgt insgesamt 18.000 Euro. Wie verhält sich dies nun? Ich bekomme dann 2042 Berufsschadensausgleich, 223 oeg und 316 Euro Pflegegeld. Die letzten beiden waren ja ohne hin nicht anrechenbar. Nur muss ich mich nun von der oben genannten Summe auch dann noch selbst versichern, weil die DRV bisher trotz Gutachten nichts bewilligt hat. Und ich hab seit letztem Jahr März auch noch ein Kind. Aber wie wird das berechnet? Ich konnte im Internet nichts vergleichbares finden. Den abzüglich des kinderfrei Betrages und der Versicherung die ich selbst zahlen muss bleibt ja unter dem Strich bis zur Bewilligung der DRV Rente auch nicht viel mehr als vorher über. (Kind lebt bei seinem Vater) LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.10.2023 | 12:43

Hallo Sylvergirl,

 

leider können wir Ihnen bei dieser Angelegenheit hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht helfen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Abschlägeam 15.10.2023 | 01:36
Hallo Sylvergirl, auch wenn Ihr Unmut verständlich ist, für ein Forum ist Ihr Anliegen viel zu komplex, als dass Sie sinnvolle Antworten erhalten könnten. Wenden Sie sich an den Anwalt, den Sie bisher sicherlich schon eingeschaltet hatten (?) oder auch 'neu' an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder auch einen Sozialverband wie z.B. VdK oder SozVD. Nicht alle Lösungen lassen sich im Internet finden, sondern da sind dann doch 'old school-mäßig' auch mal persönliche Beratungsgespräche notwendig, bei denen auch Einblick in Ihre Unterlagen genommen und die verschiedenen Rechtsgebiete (die bei Ihnen außerdem ineinandergreifen bzw. aufeinanderstoßen) kombiniert betrachtet werden können. Viel Erfolg und alles Gute!
DRVam 15.10.2023 | 06:20
Berufsschadensausgleich ist keine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Aus diesem Grund werden Sie hier im Forum keine Antworten erhalten können, die Ihnen weiterhelfen. Das zuständige Integrationsamt ist da sicher der bessere Ansprechpartner für Sie.
KSCam 15.10.2023 | 07:38
Kann hier keine Rentenfrage erkennen, der Berufsschadesausglich hat nichts mit der DRV zu tun. Außer dem Halbsatz, dass die DRV bisher nichts bewilligt hat - was wurde eigentlich beantragt? liegen für dieses Forum keinerlei brauchbare Informationen vor. Schade, trotzdem schönen Sonntag.
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