Hallo svenja1984,
leider können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und gesetzlichen Rentenversicherung keine Fragen zum Recht des OEG beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich (bzw. Ihr Freund) direkt an das zuständige, den Bescheid zum Berufsschadensausgleich erlassende Versorgungsamt wenden.