Hallo svenja1984,
leider können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und gesetzlichen Rentenversicherung keine Fragen zum Recht des OEG beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich (bzw. Ihr Freund) direkt an das zuständige, den Bescheid zum Berufsschadensausgleich erlassende Versorgungsamt wenden.
In jedem Bewilligungsbescheid/Folgebescheid steht:
1. der Beginn der Leistung
2. ob Bewilligung auf Dauer oder Befristet auf Zeit
3. Hinweise auf Mitwirkungspflichten und Auflagen.
Wenn man den Bescheid nicht versteht, fragt man bei der Stelle an die den Bescheid/Folgebescheid erlassen hat.
Da hier im Forum keine Hellseher (manche tun zwar so) teilnehmen, wird ihnen auch keiner eine befriedigende Antwort geben können.
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