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Experten-Antwort

berufsschadensausgleich - wie lang wird der gezahlt?

von svenja198426.10.2015 | 19:55
2235 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, passt thematisch leider nicht hier her, aber ich hoffe, dass das vielleicht doch jemand weiss. meinem freund wurde im rahmen des OEG ein berufsschadensausgleich bewilligt. er bezieht eine em-rente von der drv bund auf unbestimmte dauer. ist so ein berufsschadensausgleich unbefristet und wird bis zur altersrente gezahlt oder unterliegt er der überprüfung wie grundrente usw.? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo svenja1984,

leider können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und gesetzlichen Rentenversicherung keine Fragen zum Recht des OEG beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich (bzw. Ihr Freund) direkt an das zuständige, den Bescheid zum Berufsschadensausgleich erlassende Versorgungsamt wenden.

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3 Antworten

****am 27.10.2015 | 08:51
In jedem Bewilligungsbescheid/Folgebescheid steht: 1. der Beginn der Leistung 2. ob Bewilligung auf Dauer oder Befristet auf Zeit 3. Hinweise auf Mitwirkungspflichten und Auflagen. Wenn man den Bescheid nicht versteht, fragt man bei der Stelle an die den Bescheid/Folgebescheid erlassen hat. Da hier im Forum keine Hellseher (manche tun zwar so) teilnehmen, wird ihnen auch keiner eine befriedigende Antwort geben können.
****am 27.10.2015 | 07:33
LESEN SIE DEN BESCHEID mit dem die OEG bewilligt wurde.
svenja1984am 27.10.2015 | 07:46
Zitat von **** anzeigenausblenden
den bescheid mit dem die grundrente bewilligt wurde (da heisst es nachprüfung dann und dann) oder den 1 jahr später ergangenen über den BSA, in dem von einer nachprüfung nix steht? meinen sie, ich würde hier fragen, wenn es im bescheid stehen würde? :/
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