Hallo,
Fragen bezüglich eines evtl. Hinterbliebenenrentenanspruchs gegenüber einer Berufsgenossenschaft können wir Ihnen als Experte der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung