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Experten-Antwort

Berufsschutz.

von Mullan01.06.2016 | 20:17
2045 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 1984 Krankenschwester bei stets gleichem Arbeitgeber. Jetzt seit 9 Monaten krank, jetzt Wiedereingliederung , die zu scheitern droht, bzw Arbeitgeber will mich aus der Pflege haben. Muss ich anderen Arbeitsplatu mit schlechterer Bezahlung annehmen??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mullan,

Ihre Frage betrifft vor allem arbeitsrechtliche Aspekte, zu denen ich keinen Rat geben kann. Die Rentenversicherung könnte ins Spiel kommen mit

- medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen,

- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Qualifizierung, evtl. Hilfsmittel, Arbeitgeberzuschüsse bei Jobwechsel etc.)

- einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn zum Beispiel Ihr Leistungsvermögen aus gesundheitlichen Gründen auf unter 6 Stunden am Tag abgesunken ist (dabei werden aber alle am Arbeitsmarkt vorkommenden Tätigkeiten betrachtet und nicht nur Ihr Beruf als Krankenschwester)

- und für den Fall dass Sie vor dem 02.01.1961 geboren sein sollten, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil Sie in Ihrem Beruf als Krankenschwester oder einem vergleichbaren Beruf bzw. einem Beruf, der Ihnen angesichts Ihrer Qualifikation und bisherigen Tätigkeit zugemutet werden kann, nicht mehr 6 Stunden am Tag arbeiten können (sogenannte Berufsunfähigkeit).

Zu den Möglichkeiten der Rentenversicherung können Sie sich gern individuell in einer unserer auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schorscham 01.06.2016 | 20:26
Arbeitgeber haben das Recht, bestehende Arbeitsverhältnisse zu kündigen, wenn die Mitarbeiter die geforderten Aufgaben nicht (mehr) vollständig erledigen können. Dieses Recht gilt auch dann, wenn eine krankheits- oder behinderungsbedingte bestehende Arbeitsunfähigkeit in absehbarer Zeit nicht wieder hergestellt werden kann. Insofern gibt es für Sie nur zwei Möglichkeiten: Entweder nehmen Sie das Ersatzangebot Ihres Arbeitgebers an oder Sie versuchen Ihr Glück bei einem anderen Arbeitgeber. MfG
Schadeam 01.06.2016 | 20:28
Das scheint mir keine rentenrechtliche Frage zu sein auf die Mitarbeiter der DRV antworten können. Sie können sich ja auch eine andere Arbeit mit besserer Bezahlung suchen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nichts gleichwertiges anbieten kann oder will.
???am 02.06.2016 | 08:25
Wenn Sie nicht mehr als Krankenschwester arbeiten können, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen einen anderen, gesundheitlich passenden Arbeitsplatz anbieten (soweit vorhanden). Eine Weiterarbeit als Krankenschwester darf er nicht gestatten (nennt sich Fürsorgepflicht). Welche konkreten Arbeitsplätze in Frage kommen, können Sie z.B. mit dem Betriebsrat oder dem Betriebsarzt besprechen. Wenn keine gleichwertigen passenden Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, wird's halt schwierig. Sie können aber natürlich nachfragen, inwieweit Sie sich für entsprechende höherwertige Arbeitsplätze qualifizieren können. Dabei wäre dann eine Unterstützung durch die DRV (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) denkbar. Eine schlechter bezahlte Arbeit müssen Sie natürlich nicht annehmen. Sollten Sie die Umsetzung auf eine solche Stelle ablehnen und es aber auch keine anderen für Sie geeigneten Arbeitsplätze gibt, werden Sie mit einer Kündigung rechnen müssen.
Arbeitnehmeram 02.06.2016 | 19:48
Hallo Mullan, Ihre Frage betrifft vor allem das Arbeitsrecht. Viele Tarifverträge sehen für Arbeitnehmer eine Besitzstandswahrung beim Entgelt vor, wenn sie ab einem bestimmtes Alter und einer langen Betriebszugehörigkeit altersbedingt oder krankheitsbedingt nicht mehr so leistungsfähig sind. Also, es gibt bei so einer Regelung die alte Bezahlung, aber dafür weniger körperlicher Anforderungen. Ob es das in Ihrem Betrieb eventuell gilt, können Sie am besten mit Ihrer Gewerkschaft klären.
Mullanam 03.06.2016 | 13:24
Vielen Dank an Alle, die sich mit meinem Problem auseinandergesetzt haben
Mullanam 03.06.2016 | 13:24
Vielen Dank an Alle, die sich mit meinem Problem auseinandergesetzt haben
Mullanam 03.06.2016 | 13:24
Vielen Dank an Alle, die sich mit meinem Problem auseinandergesetzt haben
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