Hallo Mullan,
Ihre Frage betrifft vor allem arbeitsrechtliche Aspekte, zu denen ich keinen Rat geben kann. Die Rentenversicherung könnte ins Spiel kommen mit
- medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Qualifizierung, evtl. Hilfsmittel, Arbeitgeberzuschüsse bei Jobwechsel etc.)
- einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn zum Beispiel Ihr Leistungsvermögen aus gesundheitlichen Gründen auf unter 6 Stunden am Tag abgesunken ist (dabei werden aber alle am Arbeitsmarkt vorkommenden Tätigkeiten betrachtet und nicht nur Ihr Beruf als Krankenschwester)
- und für den Fall dass Sie vor dem 02.01.1961 geboren sein sollten, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil Sie in Ihrem Beruf als Krankenschwester oder einem vergleichbaren Beruf bzw. einem Beruf, der Ihnen angesichts Ihrer Qualifikation und bisherigen Tätigkeit zugemutet werden kann, nicht mehr 6 Stunden am Tag arbeiten können (sogenannte Berufsunfähigkeit).
Zu den Möglichkeiten der Rentenversicherung können Sie sich gern individuell in einer unserer auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen.