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Experten-Antwort

Berufsstarter

von Ronald09.08.2017 | 10:09
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11 Antworten

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Guten Tag, im Magazin schreiben Sie heute über den Schutz bei Erwerbsminderung für Berufsstarter. Das gilt doch nur auf und von dem Weg zur Arbeit? Was ist bei Unterbrechung für eine Besorgung beim Bäcker der am Weg von und zur Arbeit liegt? Hat da mein Sohn einen Schutz? Wie kommen Sie bei einem Einkommen von mtl. 580€ auf eine Erwerbsminderungsrente von über 1200€? Danke für eine klärende Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ronald,

ob sich die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall/Wegeunfall ergeben hat, muss selbstverständlich im Einzelfall (in der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft) geklärt werden. Die genannte Höhe der Rente (ca. 1200 Euro) ergibt sich, weil in dem beschriebenen Beispielsfall statt des tatsächlichen Verdienstes (580 Euro) ein Verdienst in Höhe des Durchschnittsverdienstes in die Berechnung der Rente einfließt und zwar vom Beginn der Ausbildung bis zum vollendeten 62. Lebensjahr. Von dem hochgerechneten Rentenbetrag sind anschließend 10,8% abzuziehen. Als Ergebnis bleiben ca. 1200 Euro brutto.

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10 Antworten

RolandXam 09.08.2017 | 10:24
1.240 Euro abzüglich KV + PV + Steuern. Netto sind das max. 1.000 Euro.
emrentneram 09.08.2017 | 10:34
ist doch nett, wenn man dann nach 45 jahren berufstätigkeit und dann em-rente nur grade mal 100 euro mehr netto bekommt! gerecht geht anders, obwohl ich schon auch denke, dass auch berufsstarter abgesichert sein müssen...
Schadeam 09.08.2017 | 12:01
Wenn man bei diesem Pressebeitrag jede mögliche Variante hätte erklären und beschreiben wollen, hätte man auch gut 20 oder mehr DIN A4 Seiten füllen können. Ob das dann zielführender gewesen wäre? Motzen kann man letztlich über alles und irgendwas zum Kritisieren - wenn man denn will - findet sich auch immer.
Ronaldam 09.08.2017 | 11:40
Guten Tag, danke für die schnelle Antwort an den Experten. Die anderen Hinweise waren nicht zielführend. Heisst also Durchschnittseinkommen 2017=37.103€ für die Hochrechnung bis 62.Lj. Ich frage mich nur weshalb im Magazin nur oberflächich, also ohne Hinweis auf die Problematik der Wegeunterbrechung und Wegfall des Schutzes, geschrieben wird. Schon deshalb ist dieser Schutz nur eine Pseudo-Sicherheit für die jungen Leute.
Fortitude oneam 09.08.2017 | 12:17
Guten Tag, ich frage mich wie ein Mensch wie Sie sich so sehr mit dieser Thematik beschäftigt. Ganz ehrlich ich finde es schon schlimm genug, wenn ein junger Mensch durch einen Unfall nicht mehr arbeiten gehen kann. Deshalb ist man über die DRV abgesichert. Und das sollte doch in erster Linie reichen und nicht immer über das Geld reden. Gesundheit ist das höchste Gut im Leben. Ob die anderen Meinungen für Sie zielführend sind, ist erstmal sekundär. Mfg
Ronaldam 09.08.2017 | 12:22
Fortitude one man kann sich auch zu spät mit diesen Themen beschäftigen. Wenn AzuBis mit Bike oder Roller zur Arbeit fahren ist die Fragestellung bzw. Klärung durch den Experten ziemlich hilfreich.
Fastrentneram 09.08.2017 | 12:39
Der Experte hat Ihnen doch die richtige Antwort gegeben, dass im Einzelfall geprüft wird, ob die Berufsgenossenschaft und/oder die gesetzliche RV zuständig ist. Mehr können und werden Sie hier nicht erfahren.
=//=am 09.08.2017 | 14:00
Bei einer Unterbrechung der Hin- oder Rückfahrt zur oder von der Arbeit besteht KEIN Verssicherungsschutz mehr für einen Wegeunfall! Der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft besteht nur für den direkten Weg.
Bembelam 09.08.2017 | 18:24
Ist doch alles klar. Bleibt nur die Frage, warum ein Wegeunfall im Laufe des Beispiels zu einem Arbeitsunfall wird.
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