Hallo Ronald,
ob sich die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall/Wegeunfall ergeben hat, muss selbstverständlich im Einzelfall (in der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft) geklärt werden. Die genannte Höhe der Rente (ca. 1200 Euro) ergibt sich, weil in dem beschriebenen Beispielsfall statt des tatsächlichen Verdienstes (580 Euro) ein Verdienst in Höhe des Durchschnittsverdienstes in die Berechnung der Rente einfließt und zwar vom Beginn der Ausbildung bis zum vollendeten 62. Lebensjahr. Von dem hochgerechneten Rentenbetrag sind anschließend 10,8% abzuziehen. Als Ergebnis bleiben ca. 1200 Euro brutto.