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berufstätige ausländische Ehefrau

von polangens12.01.2008 | 23:04
1044 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, wie ist die Situation einer ausländischen Staatsangehörigen (EU-Angehörig), die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist und die a) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht bzw. b) einen Minijob (400,00 Euro Basis)ausübt? Hat sie im Alter Anspruch auf entsprechende Rente in Deutschland oder wenigstens Anspruch auf Grundsicherung? Anmerkung: Der deutsche Ehepartner hat aller Voraussicht nach einen höheren Anspruch als die Grundsicherung. Was muß eine ausländische Staatsangehörige ggf. veranlassen um Ansprüche geltend zu machen? Über eine Info hierzu würde ich mich freuen. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen s.Streib

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.01.2008 | 11:16

Den Aussagen von Schade kann ich mich nur anschließen.

Bei Wohnsitz in Deutschland gibt es sowohl für die Beitragsentrichtung, als auch für die Rentenzahlung keine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten. Bei der Grundsicherung müsste ein EU-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland auch gleichgestellt sein. Welche Einkünfte auf die Grundsicherung angerechnet werden, kann Ihnen nur der zuständige Leistungsträger beantworten.

1 Antworten

Schadeam 13.01.2008 | 11:59
da sollte diese Frau doch am besten einmal eine Beratungsstelle der RV aufsuchen, dort können alle Fragen zum Thema gestellt werden.. Wenn sie sozialversicherungspflichtig ist, zahlt sie Beiträge und hat später dafür einen Rentenanspruch (und hier spielt die Staatsangehörigkeit zunächst mal keine Rolle). Hat sie einen Minijob, zahlt sie nichts (außer wenn sie aufstockt). Darüber, sowie über die für die einzelnen Rentenarten notwendigen Mindestzeiten, lassen Sie sich beraten - das alles will ich hier nicht aufzählen. Und schließlich hat sie vielleicht noch in ihrem EU-Heimatland Rentenbeiträge, für die sie auch mal von dort eine Rente bekommt. Was die Grundsicherung betrifft, hängt der Anspruch vom Haushaltsgesamteinkommen ab, wenn die Frau 65 ist, bzw. auf Dauer erwerbsgemindert.
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