Den Aussagen von Schade kann ich mich nur anschließen.
Bei Wohnsitz in Deutschland gibt es sowohl für die Beitragsentrichtung, als auch für die Rentenzahlung keine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten. Bei der Grundsicherung müsste ein EU-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland auch gleichgestellt sein. Welche Einkünfte auf die Grundsicherung angerechnet werden, kann Ihnen nur der zuständige Leistungsträger beantworten.
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