Das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz sieht u. a. eine bessere Absicherung bei Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn ab 01.01.2019 vor. Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente vor dem 01.01.2019 begonnen hat, ergeben sich für Sie keine Änderungen durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz.