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Berufsunfähig- Erwerbsgemindert

von Tracy09.08.2009 | 16:37
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in meinem erlernten Beruf wurde ich nach 28 Jahren berufsunfähig. Ich machte sofort eine Umschulung, habe die Prüfung jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht bestanden. Dennoch bekam ich nach sieben Wochen Arbeitslosigkeit einen Arbeitsplatz und arbeitete dort zunächst sechs Jahre Vollzeit und seit drei Jahren nun Erwerbs gemindert in Teilzeit. Dennoch bin ich gesundheitlich kaum noch in der Lage den täglichen Anforderungen gerecht zu werden. Das geht so weit, dass ich nach meiner Arbeit zu nichts mehr in der Lage bin. (Mein Vollzeitarbeitsplatz wurde nicht reduziert) Ich gehe seit Jahren nicht mehr raus, fahre nicht in Urlaub und bin nur noch müde, zerschlagen und habe Schmerzen. Ich habe derzeit einen GdB von 70 mit dem Merkzeichen G und eine anerkannte Berufsunfähigkeit mit dem MdE von 30. Meine Ärztin sagt seit zwei Jahren, dass ich aufhören soll zu arbeiten, weil es aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme nicht einmal eine Basis für eine Therapie geben würde. Bisher habe ich das abgelehnt- aus Angst vor den finanziellen Folgen. Deshalb arbeite ich immer weiter- aber auf Kosten meiner Gesundheit. Was würde passieren, wenn ich wirklich Erwerbsunfähig wäre? (ich bekomme derzeit ja eine Unfallrente- Erwerbsminderungsrente und Teilzeiteinkommen, wobei die Unfallrente auf die EM Rente ja angerechnet wurde) Was bliebe mir dann überhaupt noch übrig? Ich frage deshalb, weil es für mich keinen Sinn machen würde, wenn ich Erwerbsunfähig wäre, meine Unfallversicherungsrente komplett wegfallen würde und ich dann trotzdem wieder arbeiten muss- und noch weniger habe als jetzt. Zwar hätte ich dann die langen Anfahrtswege zur Arbeitsstelle nicht mehr (am Tag ca. 2,5 Stunden) könnte aber meine Miete nicht mehr zahlen....! Und steigert meine Teilzeitarbeit überhaupt noch meine Rente? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Tracy

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich rate Ihnen die nächstgelegene Auskunftsstelle der DRV aufzusuchen.

Bringen Sie zum Beratungsgespräch die letzte Anpassungsmitteilung der BG mit - dann können Ihnen die Kollegen vor Ort die Höhe der EM Rente ausrechnen und sagen um welchen Betrag diese gegebenenfalls gekürzt wird, weil Sie die Unfallrente beziehen.

Die Unfallrente verändert sich nicht, wenn Sie von der gesetzlichen RV eine EM Rente beziehen.

Alle weitere Fragen stellen Sie bitte den Kollegen vor Ort.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Von wem bekommen Sie derzeit Leistungen? Von der BG oder von der Rentenversicherung?

Renten wegen Erwerbsunfähigkeit gibt es nur noch, wenn jemand vor 2002 bereits berentet war. Sogesehen ist mir nicht klar, was Sie beziehen und was Sie anstreben.Neue Renten der DRV heißen inzwischen Renten wegen Erwerbsminderung.

Wenn die Kollegen - aus welchem Grund auch immer mal keinen EDV Zugriff haben, sollte es jedoch möglich sein, Anfragen aufzunehmen und schriftlich beantworten zu lassen.

1 Antworten

Tracyam 09.08.2009 | 17:48
Zunächst erst mal Danke für die schnelle Antwort. Bei der Rentenberatung war ich jedoch bereits gewesen. Leider hatte die Beraterin (warum auch immer) keinen Zugriff auf meine Daten und konnte mir nicht weiter helfen. Die Erwerbsminderungsrente bekomme ich ja bereits seit 2007, (rückwirkend ab 2006- da arbeitete ich jedoch noch Vollzeit) meine Unfallrente wurde hier auch bereits berücksichtigt. In so fern kenne ich die derzeitige Höhe der EM Rente ja. Es stellt sich nur die Frage was sich bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) ändern würde für mich.
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