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Berufsunfähigkeit

von Lisa19.01.2018 | 16:16
636 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich befinde mich in einer Rehamaßnahme für Depression. Nun werde ich diese mit dem Befund "Berufsunfähig für den letzten Arbeitsplatz" beenden. Ich möchte gerne erfahren was dieser Befund für mich bedeutet? Auf was muss ich mich jetzt einstellen. (Kündigung, arbeitslos) Wer zahlt weiter Krankenkasse oder Rentenversicherung? Ich kann mir gerade kein klares Bild machen.

5 Antworten

W*lfgangam 19.01.2018 | 16:29
Hallo Lisa, den Befund in Gänze zu deuten, ist hier angesichts Ihrer persönlichen/beruflichen Situation nicht möglich. Es 'könnte' in eine teilweise EM-Rente führen ...und damit sind Sie nicht so schnell 'gekündigt'/arbeitslos - hängt auch vom Alter und dem Arbeitsplatz (tarifvertraglichen Bestimmungen) ab. Warten Sie einfach die Tage/Wochen nach Beendigung der Reha-Maßnahme ab, ob Sie weiter au-krank sind, die DRV sich bei Ihnen meldet, die KK auf Sie 'zukommt'. In diesem 'frühen' Stadium einer laufenden Reha kann man zunächst gar nichts sagen/vermuten, wie es weiter geht. Zumindest werden Sie nicht von heute auf morgen entlassen und stehen auf der Straße. Daher bitte etwas Geduld, bis sich das alles/auch med., geklärt hat. Kommen Sie erst mal gut wieder zuhause an ...und dann erst gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle, wenn die nächste Post bei Ihnen ankommt. Gruß w.
???am 22.01.2018 | 08:30
Nach der Reha muss die Krankenkasse erst mal wieder Krankengeld zahlen. Die Rentenversicherung prüft anhand des Entlassungsberichts, ob sie aktiv werden muss. Mit einer Aufforderung zur Rentenantragstellung können Sie aber nur rechnen, wenn Sie vor dem 02.01.61 geboren sind, da nur dann § 240 SGB VI greifen kann. Wenn Sie berufsunfähig sind, könnte die DRV wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf sie zukommen. Ziel ist, dass Sie einen gesundheitlich passenden Beruf/Arbeitsplatz bekommen. Auch die Krankenkasse fordert in Fällen wie Ihren gerne zu einer entsprechenden Antragstellung auf. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie voll erwerbsgemindert sind, wäre zu überlegen, ob und wann Sie von sich aus einen Rentenantrag stellen. Vorher sollten Sie aber mit Ihren behandelnden Ärzten über deren Einschätzung reden und sich von der DRV über die zu erwartende Rente beraten lassen.
Lisaam 22.01.2018 | 14:27
vielen Dank für die Antworten.
Lisaam 22.01.2018 | 14:27
vielen Dank für die Antworten.
Fortitude oneam 22.01.2018 | 22:46
Hallo Lisa, Sie schreiben nicht wie alt Sie sind und was Sie wollen. Wenn Sie für Ihren letzten Arbeitsplatz als berufsunfähig eingestuft werden, heißt das noch lange nicht, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können. Sie werden garantiert die richtige Entscheidung treffen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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