Hallo Anna Schmitter,
wenn Sie keine Meldung bei der Arbeitsagentur vornehmen, dann fehlen Ihnen berücksichtigungsfähige Zeiten für Ihre spätere Rentenanwartschaft im Alter. Sie sollten sich also auch ohne Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur melden, so dass diese Zeiten zumindest als Anrechnungszeiten Berücksichtigung finden können. Allerdings wirkt sich das kaum auf die Gesamthöhe der später zu erwartenden Altersrente aus. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie ggf. darüber nachdenken, noch freiwillige Beiträge zur GRV zu zahlen.