Hallo Kolibri,
eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde nur bewilligt, wenn der Leistungsfall bis zum 31.12.2000 eingetreten ist. Seit dem 1.1.2001 sprechen wir von Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung.
Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es im Wege einer Vertrauensschutzregelung die Möglichkeit eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu bewilligen. Hier muss der Rentenversicherungsträger auch in die Prüfung einsteigen, ob der Antragsteller zumutbar auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann. Da Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, ist im Antragsverfahren auch ihr Berufsbild abzuklären.
Weiterhin ist beim Zusammentreffen von Rente und Arbeitslosengeld I eine Anrechnungsvorschrift anzuwenden. Sofern die Leistung der Agentur für Arbeit höher ist als die zu erwartende Rente wegen Erwerbsminderung, sollte ein Rentenantrag ggf. erst kurz vor dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gestellt werden.