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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeit

von Kolibri06.12.2010 | 19:17
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,Ich bin 1951 geboren,habe von 1966 bis 1969 eine Lehre als Heizungsmonteur gemacht aber leider nicht bestanden.In meiner Firma habe ich bis 2009 als Heizungsmonteur gearbeitet ohne Gesellenbrief.Meine Frage:Habe ich einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.Bei einer Reha wurde festgestellt dass ich in meinem Beruf nur noch unter 3 Std arbeiten kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kolibri,

eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde nur bewilligt, wenn der Leistungsfall bis zum 31.12.2000 eingetreten ist. Seit dem 1.1.2001 sprechen wir von Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung.

Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es im Wege einer Vertrauensschutzregelung die Möglichkeit eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu bewilligen. Hier muss der Rentenversicherungsträger auch in die Prüfung einsteigen, ob der Antragsteller zumutbar auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann. Da Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, ist im Antragsverfahren auch ihr Berufsbild abzuklären.

Weiterhin ist beim Zusammentreffen von Rente und Arbeitslosengeld I eine Anrechnungsvorschrift anzuwenden. Sofern die Leistung der Agentur für Arbeit höher ist als die zu erwartende Rente wegen Erwerbsminderung, sollte ein Rentenantrag ggf. erst kurz vor dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gestellt werden.

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7 Antworten

Elisabetham 06.12.2010 | 21:18
Man muss dir eine Verweisungstätigkeit zuweisen. Außerdem könntest du einen zusätzlichen Berufsschutz haben, wenn du krank aus der Berufstätigkeit ausgeschieden bist. Du kannst auch im Widerspruchsverfahren zur Rentenberatungsstelle gehen und du wirst beraten. Die Sbs meckern nicht, ich habe noch keinen meckernden SB erlebt.
???am 07.12.2010 | 09:25
Um einen Berufsschutz zu haben, müssten Sie wie ein Facharbeiter beschäftigt (und möglichst auch bezahlt) worden sein. Ob Sie dann die Gesellenprüfung bestanden haben oder nicht, ist dann unerheblich. Nur dann stellt sich auch die Frage nach einem Verweisungsberuf.
Philam 07.12.2010 | 11:20
Also bei mir war es so: Aus der Reha entlassen mit dem Gutachten: 3 Std bis unter 6 Stunden im zuletzt ausgeübten Beruf. Also habe ich sofort einen Antrag auf BU Rente gestellt ( bin auch vor 1961 geboren ) Berufsbild wurde angefordert und 6 Wochen später wurde ich erneut zur Untersuchung vorgeladen. Seitdem warte ich jetzt schon über 6 Wochen auf einen Bescheid. Der Antrag läuft jetzt schon über 4 Monate.
Kolibriam 07.12.2010 | 13:39
Ich war als Facharbeiter beschäftigt und wurde auch so bezahlt, bin seid 14 Monaten arbeitslos,um die BU-Rente zu bekommen darf ich aber nicht mehr arbeitslosengeld beziehen,da dieses als Einkommen zählt.Was soll ich machen?Warten bis mein Arbeitslosengeld in10 Monaten ausläuft oder soll ich jetzt schon den Antrag stellen.Habe auch einen Gdb von zur Zeit 40 % und vor einer Woche einen verschlimmerungsantrag gestellt.
Schadeam 07.12.2010 | 15:52
Auch wenn die BU Rente als Einkommen zählen würde und neben dem ALG nicht gezahlt würde, wäre es dennoch sinnvoll die Situation bereits jetzt zu klären und den Rentenantrag zu stellen. Dann wissen Sie bis das ALG ausläuft, woran Sie sind. Wovon leben Sie, wenn Sie noch 10 Monate mit dem Antrag warten? Allzu spaßig ist es nicht die Zeit mit Harzt 4 zu überbrücken. Und erst wenn Sie die Rente haben, wissen Sie in welchem Umfang Sie daneben zuverdienen dürfen und ob es betriebliche Zuverdienstmöglichkeiten gibt.
RFnam 07.12.2010 | 16:51
Kolibri, beissen Sie sich nicht an dem altem Begriff "Berufaunfähigkeitsrente" fest. Allgemein gilt: Für eine Erwerbsminderungsrente ist ein Grad der Behinderung bedeutungslos. Bei einem GdB von mindestens 50 könnten Sie frühestens am 1. (Monat nach Ihrem Geburtsmonat) 2011 mit einem Abschlag von 10,8 % die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. --------------------------------------------------------- Sie beantragen einfach eine Erwerbsminderungsrente (EMR). Während der Antragsbearbeitung wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob die Voraussetzungen für eine volle EMR, eine teilweise EMR oder auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (die frühere BU-Rente nach altem Recht)) gegeben ist. Bei einer vollen EMR können Sie max. 400,00 EUR im Monat plus zweimal im Jahr zusätzlich je 400,00 EUR hinzuverdienen. Bei den beiden anderen EMR wird eine individuelle Hinzuverdienstgrenze ermittelt, die in der Anlage 19 zum Rentenbescheid angegeben wird. Sollte eine EMR bewilligt werden und die Hinzuverdienstgrenzen (Hizu) werden zum Zeitpunkt der vorgesehenen Bescheiderteilung überschritten, dann ruht die Rentenzahlung, bis die Hizu eingehalten werden. Bei einer Altersrente können Sie bis zur Regelaltersgrenze nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze hinzuverdienen, danach unbegrenzt.
Kolibriam 12.12.2010 | 16:05
Hallo: Ich habe von der DRV ein schreiben bekommen .Umdeutung ihres Antrages auf Leistung zur Teilhabe in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Nach unserer Feststellung liegt bei ihnen eine teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf Dauer vor.Meine Frage,wenn ich den Antrag stelle bekomme ich dann eine Rente von 50% der EM Rente oder kann ich auf eine andere Arbeit verwiesen werden?Ich bekomme ja noch 10 Monate Arbeitslosengeld.Wenn ich die Rente nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bekomme kann ich mich zusammen mit meinen gesparten Rücklagen bis 63 über Wasser halten.Also mir würden die 50% dann reichen . Gruß Kolibri
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