Soweit ich Ihrer Schilderung entnehme, handelt es sich um eine Geltendmachung einer Berufsunfähigkeitsrente bei einem privaten Versicherungsunternehmen.
Leider kann ich Ihnen als Experte der gesetzlichen Rentenversicherung keine konkreten Angaben machen. An Ihrer Stelle würde ich mich an die Versicherung unter Berufung des abgeschlossenen Vertrages wenden und dann abwarten, welche Antwort Sie erhalten und welche Schritte somit folgen müssen.
Soweit mir bekannt ist, ziehen private Versicherungen zumeist eine vorherige Prüfung bzw. einen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid bzgl. einer Erwerbsminderungsrente der gesetzl. Rentenversicherung bei der eigenen Entscheidungsfindung heran.
Sollten Sie jedoch keine Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung geltend machen, gehe ich davon aus, dass das Versicherungunternehmen (sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen) eine eigene Begutachtung in Auftrag geben wird.