Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Berufsunfähigkeit

von Waick13.08.2007 | 21:29
1600 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
2004 wurde ich durch einen Herzinfarkt mit anschliesender Bypass-OP berufsunfähig. Mein Betrieb setze mich auf eine andere Stelle, nach 18 Monaten wieder erneut auf einen neuen Sacharbeiterposten, meine Leistungen im Vergleich Kollegen waren nicht (berechtigt) befriedigend. Jetzt erfolgte betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfall meiner Tätigkeit zu Mitte 2008. Für spätestens 2009 wurde mir erneut eine Bypass-OP angeraten. Hätte ich eventuell eine Chance, wenn auch arbeitslos, die Berufsunfähigkeit anzumelden oder gelten die mittlerweile drei Sachbearbeiter-Jahre als neuer Beruf? Gerne hätte ich Informationen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Waick,

leider können wir anhand ihrer Angaben nicht pauschal beantworten, ob bei Ihnen noch Berufsschutz vorliegt oder nicht. Wie "lotscher" richtig ausgeführt hat, haben Sie grundsätzich die Möglichkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, egal ob Sie eine Tätigkeit ausüben oder arbeitslos sind. Sie beantragen prinzipiell immer die volle Erwerbsminderungsrente. Im Rentenverfahren wird dann Ihr sogenanntes Leistungsvermögen (wieviel Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können) festgelegt. Hier erfolgt dann auch die Prüfung des Berufsschutzes. Sollte Berufsschutz bestehen wird auch immer geprüft, ob Sie in eine andere Tätigkeit in der Sie vollschichtig leistungfähig sind verwiesen werden können. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente würde das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst angerechnet werden. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Einen Rentenantrag können Sie auf Ihrem örtlichen Rathaus bzw. in einer Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Bitte vereinbaren Sie hier vorher einen Termin. Bei Rückfragen empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch warzunehmen. Hier kann individuell auf Ihre Fragen eingegangen werden.

1 Antworten

lotscheram 14.08.2007 | 01:02
Wie aus Ihren Darlegungen zu entnehmen ist, waren Sie ursprünglich zwar berufsunfähig, haben aber keine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder auch wegen Berufsunfähigkeit beantragt oder bezogen. Aus Ihren Darlegungen geht auch nicht hervor, ob Sie noch Vollbeschäftigt arbeiten oder, wegen BU-Rentenbezug nur Stundenweise. Wie immer auch, wenn Sie der Meinung sind beruflich nicht mehr einsatzbar zu sein, haben Sie das Recht einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, unabhängig von evtl. vorhandener Arbeitslosigkeit. Die Gutachter entscheiden dann, ob und in welcher Form eine solche Rente zu bewilligen ist. Wird sie nur als teilweise Erwerbsminderung gewährt, können Sie auch noch beim Arbeitsamt arbeitslos bleiben, falls eine Vernmittlung bis dahin noch nicht möglich war. Bei voller Erwerbsminderung ist gleichzeitige Arbeitslosigkeit nicht möglich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026