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Berufsunfähigkeit anonyme Voranfrage

von harald4875408.02.2013 | 10:07
1791 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Gibt es noch die anonyme Voranfrage, die ich einem Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen kann, wenn ich nicht registriert abgelehnt werden möchte und wissen möchte, unter welchen Bedingungen ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Kosten) aufgrund meiner Krankheitsbeschwerden erhalten könnte. Ich habe gehört, dass es diese anonyme Voranfrage an die Versicherer nicht mehr gibt. Bei der Voranfrage wird mein Name ausgeschwärzt und der Versicherer entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen (z.B. Kosten) er diesen Antragsteller annimmt oder nicht.

7 Antworten

=//=am 08.02.2013 | 10:10
Das hier ist ein Rentenforum und hat mit einer privaten BU-Versicherung NICHTS zu tun.
harald48754am 08.02.2013 | 10:41
In den Erläuterungen zum Forum steht: Wir beantworten Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen. Altersvorsorge und nicht ausschließlich Renten. Altersvorsorge ist für mich auch der Schutz der Berufsunfähigkeit, der einer Leibrente vorgeschaltet werden sollte.
harald48754am 08.02.2013 | 11:13
Eine Leibrente ist eine unbefristete Rente analog der gesetzlichen Rentenversicherung, die lebenslang gezahlt wird (ist an den Leib gebunden, solange dieser noch lebt wird die Rente gezahlt); auch Riesterrente, wo ab dem 85. Lebensjahr bis zum Tode vom Anbieter eine monatliche Rente gezahlt werden muss oder die Basis-, Rüruprente)
Anitaam 08.02.2013 | 11:13
Das kann m.W. ein Versicherungsmakler für Sie machen.
=//=am 08.02.2013 | 13:20
Zitat von harald48754 anzeigenausblenden
Eine private BU-Rente hat aber mit einer Altersvorsorge nicht besonders viel zu tun. ;-( Wie eine private Versicherung bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit vorgeht, kann niemand von der Rentenversicherung wissen. Ich weiß nur aus früheren Zeiten, das Privatversicherungen sich ärztliche Unterlagen schicken ließen (mit Einverständnis des Versicherten natürlich!), wenn zum Beispiel ein Erwerbsminderungsantrag bei der gesetzlichen RV gestellt wurde. Die privaten Versicherungen hatten dann einen Anhaltspunkt, ob Berufsunfähigkeit vorlag, mußten sich aber nicht zwangsläufig danach richten.
Sozialröchler?am 08.02.2013 | 22:17
"Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen können. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen." Sicher werden Sie nicht erwarten, dass Ihnen Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung Fragen zu individuellen Bedingungen privater Versicherungsverträge beantworten, die Angelegenheit der Vertragspartner sind. "Berufsunfähigkeitsversicherung" und "Altersvorsorge" sind außerdem zwei absolut verschiedene Sachverhalte.
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