Hallo reha bewohnerin,
sollte festgestellt werden, dass Ihr Leistungsvermögen bei 3 - unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzusiedeln ist, steht grundsätzlich nur mehr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu. Liegt bei Ihnen Arbeitslosigkeit vor, wird die Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes als Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Dies gilt unabhängig von Ihrem Geburtsjahr.