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Berufsunfähigkeit, Mindestbeitrag für Selbstständige

von GSN24.05.2010 | 10:04
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, Ich bin am 3. Juli 1958 geboren. Verheiratet, ein Kind, geb. 1996. Seit Anfang der 80er bis Ende April diesen Jahres arbeitete ich als Angestellter mit lückenloser Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Seit mehr als 20 Jahren wurde der Höchstbeitragssatz geleistet. Seit Mai 2010 betreibe ich ein Gewerbe als Selbstständiger. Meine Fragen an Sie: Wie hoch muss mein künftiger Beitrag als Selbstständiger sein, um den Anspruch auf Leistung im Fall der Berufsunfähigkeit nicht zu verlieren? Gibt es eine Staffelung, nach der die Höhe der Leistung von der Höhe der künftigen Beiträge abhängt? Vielen Dank im Voraus. Gruß GSN

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Schade können wir uns nur anschließen, bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann man am besten alle Aspekte aufgreifen.

Bei Ihnen ist zunächst zu klären, ob Versicherungspflicht als Selbständiger besteht oder ob Sie zur weiteren Absicherung freiwillige Beiträge zahlen sollten.

Grundsätzlich hängt die Rente von den bisher eingezahlten Beiträge ab, je höher ihre eingezahlten Beiträge sind, umso höher wird später die Rente sein.

2 Antworten

Schadeam 24.05.2010 | 12:10
Bei der Komplexität der Fragestellung empfehle ich ein persönliches Beratungsgespräch bei dem alle mit der Selbständigkeit zusammenhängenden Probleme besprochen werden können. Zunächst ist zu klären, ob die Selbständigkeit zur Versicherungspflicht führt, denn dann sind Sie verpflichtet Beiträge zu zahlen. Wenn nicht, können Sie freiwillige Beiträge bezahlen - ab dem Mindestbeitrag von 79,60 € (fast)beliebig viel. Mit freiwilligen Beiträgen sichern Sie aber nur dann Ihren Versicherungsschutz für eine EM Rente, wenn Sie am 31.12.1983 bereits 5 Jahre versichert waren - das erscheint fraglich, wenn Sie erst seit "Anfang der 80er" versichert sind. Und außerdem dürfen dann ab 01.01.1984 keine Lücken bestehen. Schließlich könnte man an die Versicherungspflicht auf Antrag denken. Bei Versicherungspflicht können Sie bis Ende 2013 den halben Regelbeitrag (ca 250 €) oder den einkommensgerechten Beitrag zahlen (Gewinn mal 19,9%). Je mehr Sie einzahlen um so höher wird (hoffentlich) die spätere Rente. Sie sehen: viele Aspekte, also auf zur Beratung!
GSNam 25.05.2010 | 07:42
Vielen Dank für die Hinweise. Ich bin inzwischen der Ansicht, dass ich noch ein Beratungsgespräch brauche. Die Auswirkung meiner (evtl. auch freiwillig) geleisteten Einzahlungen auf meine spätere Rente ist mir bekannt. Mir ging es bei der Frage und auch bei der Staffelung nur um die Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit.
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