Hallo gretel,
den sogenannten Berufschutz haben in der gesetzlichen Rentenversicherung nur mehr Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Berufsunfähigkeit liegt bei diesem Personenkreis vor, wenn die Erwerbsfähigkeit auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Als Vergleich wird die Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicherAusbildung und gleichwertigen Kenntnissen herangezogen.
Bei Versicherten, die ab 2.1.1961 geboren sind, ist zu prüfen, ob die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Es erfolgt also kein Vergleich mit der bisher ausgeübten Tätigkeit.