Hallo Cleo,
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit kann nur an Versicherte gezahlt werden, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Bei der Rechtsänderung von BU/EU-Renten zu den Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung war das 40. Lebensjahr bereits vollendet. Das Leistungsvermögen liegt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden täglich, im zuletzt ausgeübten Hauptberuf unter 6 Stunden. Dabei ist nicht zwingende Voraussetzung, dass die Ausbildung länger als 2 Jahre andauerte. Vielmehr würde auch eine Anlerntätigkeit zum Berufsschutz führen, wenn tatsächlich Facharbeitertätigkeiten ausgeführt wurden.