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Berufsunfähigkeit-Verweisungsberufe

von klaus08.04.2007 | 20:43
2862 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsteilnehmer! Ich habe da eine Frage die mich beschäftigt, vielleicht kann die mir jemand beantworten. Kurze Schilderung meines Falles, 38 Jahre als KFZ-Mechaniker gearbeitet, 1953 geb. aus gesundheitlichen Gründen kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben ( beide Knie operiert - Mikrofrakturierung; Gleitvorgang Wirbelkörper; Halswirbelsäule endgradig verbraucht; Schultergelenk nach Unfall dauerhaft geschädigt; Handgelenk Teilversteift wegen schwerer Arthrose; GdB 60 ). Nun ist es so das der Sozialgerichtsgutachter festgestellt hat das ich meinen Beruf als KFZ - Mechaniker weniger als 3 Std. ausüben kann. Aber die Verweisungsberufe als KFZ - Serviceberater, Hausmeister, Mitarbeiter einer Poststelle, Registrator, Telefonist sind mit erheblichen Einschränkungen 6 Std. zu bewältigen, also keine Rente. Ich bin seit 02/2006 krank (zuerst Knie dann Handgelenk )während dieser Zeit ging mein Arbeitgeber konkurs ( 17 Jahre Betriebszugehörigkeit ), d. h. ich bin arbeitslos und das Krankengeld läuft max. bis Juni 07 . Meine Frage, wenn ich keinen dieser Verweisungsberufe bekomme muss ich dann jede andere Tätigkeit annehmen auch für 5 Euro in der Std. vorausgesetzt ich bekomme bei meinem Gesundheitszustand überhaupt etwas, wie ich das schaffen soll mit meinen Problemen ist mir ein Rätsel. Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch? Vielen Dank für Eure Antworten !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Antonius schließe ich mich an – Vielen Dank.

Auch ich rate Ihnen mit dem für Sie zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ein Beratungsgespräch zu führen. In Renten- oder Rehaangelegenheiten helfen Ihnen auch gerne die BeraterInnen der Rentenversicherung weiter (Adressen siehe linke Seite "Beratungsstellen").

4 Antworten

Antoniusam 08.04.2007 | 21:42
Entscheidend ist einzig und allein, ob Ihnen die genannten Verweisungstätigkeiten zugemutet werden können und ob zumindest eine nennenswerte Zahl an freien Arbeitsplätzen (bundesweit) zur Verfügung steht. Ob sie dann auch tatsächlich eine solche Arbeitsstelle finden, ist rentenrechtlich völlig unerheblich. Notfalls müssen Sie dann tatsächlich JEDE andere (zumutbare) Tätigkeit annehmen.
Antoniusam 09.04.2007 | 01:30
Eventuell haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Einen entsprechenden Antrag sollten Sie auf jeden Fall stellen. Entweder direkt bei Ihrem RV - Träger oder bei Ihrer Agentur für Arbeit.
klausam 09.04.2007 | 19:34
Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten Antonius! Gruss Klaus!
motouam 13.04.2007 | 01:34
melden Sie sich schnellstens beim Arbeitsagentur um Nachteile zu vermeiden, evtl. mit Krankenkenmeldung (Nahtlosigkeitsreglung)
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