Verstehe ich das richtig, dass Sie nicht glauben, dass ich eine Umschulung bezahlt bekomme?
Hallo Ele,
aktuell ja, denn diese Option gehört auch zum jetzt abgeschlossenen EM-Verfahren. Wäre die Aussicht der 'Wiedereingliederung' ins vollwertige Berufsleben gegeben gewesen, hätte die DRV das von sich aus angeboten.
Im EM-Verfahren wurde festgestellt, dass der/die Fragesteller/in auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist. Also quasi vollschichtig.
Deshalb wurde auch eine "teilweise EM-Rente wegen BU" bewilligt und keine "normale" EM-Rente.
Wenn die DRV unter diesen Umständen eine LTA-Maßnahme ablehnen würde, obwohl dadurch eine dauerhafte Rentenzahlung eingespart werden könnte, dann passt das wie mit Ihrem kürzlichen Hinweis zusammen, dass die DRV einen Berufsunfähigen lieber erst einmal für 10.000 Euro mit Schwimmflügeln durch ein Reha-Schwimmbecken schickt, bevor sie ihm dauerhaft BU-Rente bezahlt?
In meinem Fall war es nämlich so, dass mir meine BU-Rente erst gezahlt wurde, nachdem mein Anwalt einen ungewollten LTA-Bewilligungsbescheid per Widerspruch abgelehnt hatte.
Ihre Antwort darauf lautete sinngemäß: "Reha vor Rente ist selbstverständlich".
(Dass Sie dabei auch noch eine LTA-Maßnahme mit einer medizinischen Reha-Maßnahme verwechselt haben, lassen wir mal dahin gestellt.);-)
MfG