Zunächst zum Rentenantrag:
Den Antrag können Sie natürlich jederzeit stellen - lassen Sie sich ggf. zuvor jedoch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzl. Rentenversicherung beraten.
Jedoch ist zu beachten, ob der Beruf, für den Sie zur Zeit ausgebildet werden, zumutbar verrichten können (siehe weitere Ausführungen).
Da Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, kommt für Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht.
Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind.
Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mind. sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.