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Berufsunfähigkeitsrente

von Daniel Meyer25.07.2007 | 19:56
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Wenn ich 1000 Euro garantierte Rente von meiner Versicherung erhalte, ist das dann die Netto-Rente oder muss der Betrag noch versteuert werden? Wenn ja, wieviel bekomme ich in etwa nach Versteuerung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Ihnen zum Thema Besteuerung von privaten BU-Renten keine entsprechende Antwort geben kann.

5 Antworten

KSCam 25.07.2007 | 21:35
Wer im Rentenforum soll wissen, ob und wieviel Steuern Sie zahlen müssen. Das zu entscheiden, ist Aufgabe von Finanzämtern oder Steuerberatern.
Schiko.am 26.07.2007 | 06:19
Herr KSC möge mir verzeihen wenn ich auch hier etwas aushole. Dies auch deswegen, die finanz- beamten sind heuer besonders gefordert. Die festlegung der identifikationsnummer für über 80 millionen deutsche erdenbürger kostet kraft und zeit. Dies ist auch der grund, warum meine tochter schon seit 13 wochen auf den steuerbescheid wartend. Zum thema- steuer hängt ja unmittelbar auch mit rente zusammen- bei rentnern, ist deshalb auch hier wichtig. Eine berufsunfähigkeitsrente gibt es seit einigen jahren nicht mehr. Das datum zu nennen wäre nebengeleise, es geht ja um die steuer. Nun mehr der sammelbegriff erwerbsunfähigkeitsrente. Steuerlich bis 2004 besonders begünstigt, da die lauf- zeit in der regel nur auf jahre genehmigt wurde. Mit 65 der normale ertragsanteil 27% bis 2004. Dies hat sich seit 2005 geändert. Bestandsrentner und neurentner in 2005 werden mit 50% zur steuer- pflicht gebeten, jährlich steigend bis im jahre 2040 die vollversteuerung gilt. Für privatrenten wie betriebsrente, zusatzrente, kassen- rente, versicherungsrente bleibt es, im gegensatz zur ge- setzlichen rente, bei der sogar ab 2005 geltenden, er- mäßigten ertragsanteilbesteuerung Nur ein beispiel, mit 65 jahren früher 27% , jetzt nur- mehr 18%. Je jünger das lebensalter bei renteneintritt, desto höher der mit 18% genannte satz. Rentenversteuerung ist also immer mit sonstigen einnahmen, zu sehen, da der steuerpflichtige anteil auf das ansonsten steuerpflichtige einkommen draufgesattelt wird. Bekanntlich liegt ja auch der rentenzahlstelle keine steuer- karte vor, deshalb erfolgt auch kein steuerabzug. Dies gilt aber nicht für kranken/ pflegeversicherung. Außer bei der gesetzlichen hat der begünstigte den vollen beitrag ein- schließlich 0,90% zusatz beitrag aufzubringen. Verzichte mal auf die EA. berechnung und nehme an, Daniel wird 2007 rentner. Die versteuerung 54% der bruttorente von 12.000 ergibt zunächst 6.480 steuerpflichtig wenn sonst keine einnahmen sind. Über den daumen , steuermindernd für kranken/pflegever- sicherung etc. 1480 abgezogen , verbleiben 5.000 tat- sächlich zu versteuerndes einkommen. Bekanntlich bleiben ja für den ledigen 7.664, den verhei- rateten 15.328 steuer unbelastet, Daniel zahlt also keine steuer. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 26.07.2007 | 09:02
Dann trifft der tatbestand der abgekürzten leibrente zu. Maßgebend für die steuerberechnung die laufzeit der rente auf.... jahre ab beginn der rentenzahlung.Einige daten hierzu: Lauzeit zunächst auf 5 jahre nur 5% steuer; 10 jahre 12% steuer, 15 jahre 16% steuer; 20 jahre 21% steuer Mit freundlichen Grüßen.
Tomam 26.07.2007 | 07:26
Wäre noch interessant zu wissen, welche Art Rente sie meinen. Ich vermute es handelt sich um einen privatrechtlichen BU Vertrag und nicht um die gesetzliche Rentenversicherung.
Daniel Meyeram 26.07.2007 | 08:25
Oh ja, das hätte man vielleicht mit angeben sollen: es handelt sich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Danke!
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