Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsrente- Altersrente

von Jochen08.10.2012 | 17:57
2526 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin 52 geb. schwerbeh., bekomme schon 15 J. volle Berufsunfähigkeitsrente, Waldarbeiter, mehrere Bandsch..OP. Bin jetzt 60 J. alt, mein Rentenberater hier im Ort sagte mir ich kann jetzt in die Altersrente wechseln. Ich bekomme zur Zeit 800 Euro, plus kleine Zusatzrente. Ist es wirklich so, das ich jetzt in die Altersrente wechseln kann? bekomme ich dann deutlich mehr Rente? Bitte geben Sie mir Antwort, Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

Sie sollten sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, damit festgestellt werden kann, ob Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben.

Sie erhalten dann Auskunft über den frühestmöglichen Rentenbeginn und über die Höhe der möglichen Altersrente.

Ob diese Rente höher ist als die bisher von Ihnen bezogene Rente kann in diesem Forum nicht geklärt werden, da weder die genaue Rentenart genannt wurde noch bekannt ist, wie Ihr weiteres Versicherungsleben nach dem bisherigen Rentenbezug aussieht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 08.10.2012 | 18:33
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, können Sie ab 60+6 die Altersrente bekommen. Tipp: schreiben Sie einen kurzen Brief an die DRV, ob Sie den AR Anspruch haben und wie hoch diese sein wird. Und kurz darauf sehen Sie klar.
Jochenam 08.10.2012 | 19:07
Danke Ihnen KSC, nur kann ich davon ausgehen das die Altersrente höher ist?
KSCam 08.10.2012 | 19:55
Wenn Sie bislang eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, dann wird die Altersrente wohl höher sein. Bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente oder die alte Erwerbsunfähigkeitsrente, dann eher nicht. Es kommt also darauf an ob Sie in der Fragestellung die korrekte Bezeichnung ihrer Rente angegeben haben. Gerade auch deshalb riet ich zur Nachfrage bei der DRV - die wissen nämlich, was Sie derzeit bekommen. :) I
Aliceam 08.10.2012 | 19:50
Höchstwahrschinlich nicht,außer Sie haben noch während der Bezugszeit Ihrer Em-Rente noch eine Sozialversicherungsplichtige Tätigkeit mit Beiträgen zur Rentenversicherung ausgeübt. Der einmalige Abschlag bleibt Lebenslang bestehen.
DarkKnight RVam 09.10.2012 | 13:50
Hallo Jochen, kleine Ergänzung zu den bisher gemachten Ausführungen. Wann genau sind Sie im im Jahre 1952 geboren?? Danach richtet sich nämlich der Rentenbeginn!!! Januar 1952 = 60 Jahre + 1 Monat Februar 1952 = 60 Jahre + 2 Monate März 1952 = 60 Jahre + 1 Monate April 1952 = 60 Jahre + 1 Monate Mai 1952 = 60 Jahre + 1 Monate Juni - Dezember 1952 = 60 Jahre + 1 Monate. Da wir aber bereits Oktober 2012 haben, könnten Sie bei Antragstellung im Oktober 2012 maximal zu einem Rentenbeginn August 2012 kommen!!! Im Hinblick auf die besitzgeschützten Entgeltpunkte und wie hoch ihr tatsächlicher Abschlag (und nicht der theoretische) ist, lassen Sie sich schnellstmöglich beraten (wie die Vorschreiber es bereits empfohlen haben!)! 8-)
Tomam 09.10.2012 | 15:27
Das sollte wohl Januar 1952 = 60 Jahre + 1 Monat Februar 1952 = 60 Jahre + 2 Monate März 1952 = 60 Jahre + 3 Monate April 1952 = 60 Jahre + 4 Monate Mai 1952 = 60 Jahre + 5 Monate Juni - Dezember 1952 = 60 Jahre + 6 Monate. heißen. Gruß Tom
oder soam 09.10.2012 | 15:50
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Anspruch: Jg. 52 hat allein mit BU nach Altrecht keinen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da muss schon der Ausweis vom Versorgungsamt her! Höhe: eine BU-Rente von 1997 ist eine 2/3-Rente, also kommt rd. 1/3 mehr raus zzgl. der Werte für noch gearbeitet wurde, abzgl. Abschlag für den Vorbezug der hinzutretenden Rentenwerte!
DarkKnight RVam 10.10.2012 | 11:09
Hallo Tom, natürlich sollte es das heißen.... DANKE...... Kopiert und zu schnell veröffentlicht..... 8-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026