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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsrente- Altersrente

von Jochen08.10.2012 | 17:57
2524 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich bin 52 geb. schwerbeh., bekomme schon 15 J. volle Berufsunfähigkeitsrente, Waldarbeiter, mehrere Bandsch..OP. Bin jetzt 60 J. alt, mein Rentenberater hier im Ort sagte mir ich kann jetzt in die Altersrente wechseln. Ich bekomme zur Zeit 800 Euro, plus kleine Zusatzrente. Ist es wirklich so, das ich jetzt in die Altersrente wechseln kann? bekomme ich dann deutlich mehr Rente? Bitte geben Sie mir Antwort, Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2012 | 08:52

Hallo Jochen,

Sie sollten sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, damit festgestellt werden kann, ob Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben.

Sie erhalten dann Auskunft über den frühestmöglichen Rentenbeginn und über die Höhe der möglichen Altersrente.

Ob diese Rente höher ist als die bisher von Ihnen bezogene Rente kann in diesem Forum nicht geklärt werden, da weder die genaue Rentenart genannt wurde noch bekannt ist, wie Ihr weiteres Versicherungsleben nach dem bisherigen Rentenbezug aussieht.

8 Antworten

KSCam 08.10.2012 | 18:33
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, können Sie ab 60+6 die Altersrente bekommen. Tipp: schreiben Sie einen kurzen Brief an die DRV, ob Sie den AR Anspruch haben und wie hoch diese sein wird. Und kurz darauf sehen Sie klar.
Jochenam 08.10.2012 | 19:07
Danke Ihnen KSC, nur kann ich davon ausgehen das die Altersrente höher ist?
KSCam 08.10.2012 | 19:55
Wenn Sie bislang eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, dann wird die Altersrente wohl höher sein. Bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente oder die alte Erwerbsunfähigkeitsrente, dann eher nicht. Es kommt also darauf an ob Sie in der Fragestellung die korrekte Bezeichnung ihrer Rente angegeben haben. Gerade auch deshalb riet ich zur Nachfrage bei der DRV - die wissen nämlich, was Sie derzeit bekommen. :) I
Aliceam 08.10.2012 | 19:50
Höchstwahrschinlich nicht,außer Sie haben noch während der Bezugszeit Ihrer Em-Rente noch eine Sozialversicherungsplichtige Tätigkeit mit Beiträgen zur Rentenversicherung ausgeübt. Der einmalige Abschlag bleibt Lebenslang bestehen.
DarkKnight RVam 09.10.2012 | 13:50
Hallo Jochen, kleine Ergänzung zu den bisher gemachten Ausführungen. Wann genau sind Sie im im Jahre 1952 geboren?? Danach richtet sich nämlich der Rentenbeginn!!! Januar 1952 = 60 Jahre + 1 Monat Februar 1952 = 60 Jahre + 2 Monate März 1952 = 60 Jahre + 1 Monate April 1952 = 60 Jahre + 1 Monate Mai 1952 = 60 Jahre + 1 Monate Juni - Dezember 1952 = 60 Jahre + 1 Monate. Da wir aber bereits Oktober 2012 haben, könnten Sie bei Antragstellung im Oktober 2012 maximal zu einem Rentenbeginn August 2012 kommen!!! Im Hinblick auf die besitzgeschützten Entgeltpunkte und wie hoch ihr tatsächlicher Abschlag (und nicht der theoretische) ist, lassen Sie sich schnellstmöglich beraten (wie die Vorschreiber es bereits empfohlen haben!)! 8-)
Tomam 09.10.2012 | 15:27
Das sollte wohl Januar 1952 = 60 Jahre + 1 Monat Februar 1952 = 60 Jahre + 2 Monate März 1952 = 60 Jahre + 3 Monate April 1952 = 60 Jahre + 4 Monate Mai 1952 = 60 Jahre + 5 Monate Juni - Dezember 1952 = 60 Jahre + 6 Monate. heißen. Gruß Tom
oder soam 09.10.2012 | 15:50
Zitat von KSC anzeigen
Anspruch: Jg. 52 hat allein mit BU nach Altrecht keinen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da muss schon der Ausweis vom Versorgungsamt her! Höhe: eine BU-Rente von 1997 ist eine 2/3-Rente, also kommt rd. 1/3 mehr raus zzgl. der Werte für noch gearbeitet wurde, abzgl. Abschlag für den Vorbezug der hinzutretenden Rentenwerte!
DarkKnight RVam 10.10.2012 | 11:09
Hallo Tom, natürlich sollte es das heißen.... DANKE...... Kopiert und zu schnell veröffentlicht..... 8-)
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