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Berufsunfähigkeitsrente - fehlendes Attest

von Thomas5713.04.2008 | 11:01
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe im Jahr 2000 meinen erlernten Beruf des Werkzeugmachers aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Die Gründe waren ständige Kniebeschwerden sowie eine ausgeprägte Polyneuropathie. Dieser Wechsel in einen überwiegend sitzenden Beruf habe ich auf Anraten meiner behandelnden Ärzte vollzogen. Das heißt, ich habe den Wechsel stillschweigend ohne großen Aufwand - Umschulung bzw. Mitteilung an die Rentenversicherung gemacht, da ich innerhalb kürzester Zeit einen neuen Job antreten konnte.. Deshalb gibt es für das besagte Jahr kaum ärztliche Protokolle, im Nachhinein erstellte Atteste durch Neuologen. Orthopäden, Hausarzt wurden bis dato von der RV nicht anerkannt. Heute bin ich nach 5 Knieoperationen nur noch mit Gehstützen unterwegs, immer noch im Krankenstand, mittlerweile längst ausgesteuert, eine EU-Rente habe ich beantragt, hier läuft ein Widerspruchsverfahren. Zur Zeit bin ich auf Reha, wenn ich diese in 2 Wochen verlasse, werde ich kein Arbeitslosengeld mehr bekommen - da ebenso ausgeschöpft - ALG II kommt für mich wegen Partner nicht in Frage. Ich bin am Ende, völlig perspektivlos, weiß nicht wie es weitergeht. Ich hoffe immer noch auf Anerkenntnis auf EU-Rente auf Zeit, damit ich mich wieder mit dem Ziel der Arbeitsfähigkeit, auskurieren kann. Momentan ist eine Beschäftigung egal welcher Art nicht möglich. Zum heutigen Zeitpunkt ist meine Berufsunfähigkeit 100%ig nachweisbar. Was kann ich tun, damit diese, wenigstens ab jetzt anerkannt wird. Ich habe GdB 60% + "G". Gruß Thomas

4 Antworten

Schadeam 13.04.2008 | 12:54
wenn die Ärzte in der Reha das genauso sehen wie Sie - dass nämlich keine Beschäftigung egal welcher Art möglich ist- wird der Schlußbericht der Reha maßgebend für das derzeit laufende Verfahren sein. Sagen die Ärzte, dass Sie grundsätzlich (leichte Arbeit) ganztags machen können, können Sie höchstens um die halbe Rente wegen Berufsunfähigkeit kämpfen. Aber bei diesem Nachweis kann ich Ihnen nicht helfen, allerdings ist die Schwerbehinderung kein Argument für Berufsunfähigkeit. Es gibt zu 100 % Schwerbehinderte, die problemlos im Beruf arbeiten können; z.B. der querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrer, der eine Verwaltungsausbildung hat.
Wolfgang Amadeusam 13.04.2008 | 15:32
Hallo Thomas57, eigentlich fehlen noch wesentliche Informationen, damit die offiziellen und nicht offiziellen Experten hier im Forum Deine Situation richtig bewerten können. In welchem Jahr bist Du geboren? (soll Thomas57 eventuell bedeuten Jahrgang 1957 oder 57 Jahre alt?). Wann hast Du Rentenantrag gestellt? Wurden auch Anträge auf Rehabilitation gestellt, wurden sie gegebenenfalls bewilligt und durchgeführt? Mit welcher Begründung wurde Dein Rentenantrag abgelehnt? Vielleicht könntest Du Dich nochmals melden und uns dazu ergänzende Informationen geben?
Thomas57am 14.04.2008 | 18:24
Gerne, also ich bin 1957 geboren, ich bin seit 2 1/2 Jahren im Krankenstand, habe 4 Anträge auf Reha gestellt und bewilligt bekommen, den Antrag auf EU-Rente habe ich im Januar 2007 gestellt. Abgelehnt wurde er mit völlig haltlosen Argumenten, sie hier zu schreiben würde mehrere Seiten ergeben, es war erschreckend, was die alles geschrieben haben. Naja, eben ganz die Sozialmedizin, nur optisch begutachtet, was bei einem Knie kaum möglich ist, im großen und ganzen alles bagatellisiert, verschönert, heruntergespielt, so wie man es in diesem Forum allzu häufig liest. Ich habe einen harten, aber sachlichen Brief geschrieben, nun wird, nach zwei weiteren OP's ein neues Gutachten erstellt, in der Hoffnung auf fachliche Kompetenz. Gruß Thomas
Wolfgang Amadeusam 14.04.2008 | 21:32
Hallo Thomas57, vielen Dank für Deine ergänzenden Informationen. Es ist offensichtlich so, dass - wie es oft ist - Meinungsunterschiede bestehen bezüglich Deines Leistungsvermögens zwischen Dir, Deinen behandelnden Ärzten und den Ärzten der Deutschen Rentenversicherung bzw. den Ärzten der Rehabilitationskliniken. Da kann Dir hier im Forum vermutlich niemand helfen. Du kannst jetzt nur hoffen, dass die Ärzte der Rentenversicherung nach Eingang des neuen Gutachtens ihre Meinung ändern oder wenn es dann schließlich doch vor dem Sozialgericht landet, dass das Sozialgericht ein Gerichtsgutachten erstellen läßt und der Gerichtsgutachter zu einem anderen Ergebnis kommt als die Rentenversicherung.
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