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Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht plus Umwandlung

von Mario28.02.2010 | 20:03
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, seit über 10 Jahren erhalte ich eine Berufsunfähigkeitsrente, leider kann ich aus gesundheitlichen Gründen keine vollschichtige Tätigkeit (auch leichte Arbeiten nicht mehr ausführen) aus diesem Grund möchte ich nun einen Umwandlungsantrag in die volle Erwerbsminderungsrente aufrund der arbeitsmarktpolitischen Lage stellen, allerdings wurde mir nun von seiten meinen Bekannten geraten diesen Umwandlungsantrag wieder zurückzuziehen, da ich erst 55 Jahre alt bin und sie die Meinung vertreten, dass evtl. mir hier LTA-Maßnahmen genehmigt werden und falls ich diese gesundheitlich schaffen würde, dann sogar meine alte Berufsunfähigkeitsrente auf unbestimmte Dauer verlieren könnte. Ihr könnt mir sicher hierzu Auskünft erteilen. Danke für eure Beratung. MfG Mario

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mario,

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Es wird dann nach den allgemeinen Kriterien geprüft, ob Sie voll erwerbsgemindert im Sinne des Gesetzes sind.

Inwieweit eine vorherige Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.Wir empfehlen Ihnen, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen, um den Sachverhalt dort zu erörtern.

1 Antworten

-_-am 28.02.2010 | 23:43
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie an einer beruflichen Wiedereingliederung interessiert sind und die gesundheitlichen Voraussetzungen für gegeben erachten. Dann stellen Sie einen Antrag auf Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Alternativ können Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, wenn Sie meinen, dass Ihr Leistungsvermögen entsprechend eingeschränkt ist (unter 3 Stunden). In dem Fall wird der Rentenversicherungsträger, wie auch bei jedem anderen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung, nach den üblichen Kriterien prüfen, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzubieten ist. Ob das überhaupt in Ihrem Fall geschieht und ob das zum Erfolg und zum Wegfall der Rente wegen Berufsunfähigkeit führen wird, kann Ihnen nur die Glaskugel sagen. Sie sollten ggf. die gesundheitlichen Aspekte mit Ihrem Arzt erörtern. Das Forum wird Sie dazu nicht abschließend beraten können.
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