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Berufsunfähigkeitsrente oder volle Erwerbsunfähigkeitsrente?

von Carina16.10.2009 | 16:54
1028 Ansichten
3 Antworten

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Bin vor 1961 geboren und habe mir eine Rentenauskunft eingeholt. Dort steht mir würde auch eine Berufsunfähigkeitsrente zustehen. Müßte ich diese dann im Falle eines Antrages auf Erwerbsminderung extra stellen, oder wird dies dann automatisch berücksicht. Welche Vorteile hätte ich dann mit der Berufsunfähigkeitsrente? Wie hoch dürfte der jeweilige Hinzuverdienst sein (ist er bei der Berufsunfähigkeitsrente höher?) Könnte ich bei einer Berufsunfähigkeit noch halbtags in meinem erlernten Beruf arbeiten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "FUN".

2 Antworten

F U Nam 16.10.2009 | 18:44
Hallo Carina, die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente entspricht in der Höhe der Halben Erwerbsminderungsrente. Es wird immer die Rente wg. Erwerbsminderung beantragt. Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob a) volle Erwerbsminderung (0 - 3 Std. /tägl.) oder b) teilweise Erwebsminderung (3 - unter 6 Std. /tägl.) als Leistungsvermögen noch erbracht werden kann. Erst wenn dies beides verneit wurde, prüft die RV sofern die Voraussetzungen hierfür noch zu treffen, ob ggf. Berufsunfähigkeit vorliegt. D.h., ob die Leistungsfähigkeit im ausgeübten oder erlernten Beruf unter 6 Std. tägl. herabgesunken ist und keine sogenannter "Verweisungsberuf" mehr ausgeübt werden kann. Wenn eine Rente wg. EM (und/oder BU) festgestellt wird, erhält man einen Bescheid. Je nach dem kann man dann noch Hinzuverdienen (ggf. auf Kosten der eigenen Gesundheit). Bei voller EM kann man 400 Euro hinzu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei Teilrenten (wg. höherem Hinzuverdienst oder teilweiser EM) sind die Hinzuverdienstgrenzen höher.
Röderam 18.10.2009 | 21:13
Hallo Carina, benützen Sie doch mal die Suchfunktion "Berufsunfähigkeit" dort können Sich nachlesen wie schwer es teilweise ist eine solche Rente zu erhalten. Viele Grüße Röder
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