Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Berufsunfähigkeitsrente und Arbeitslos ohne Leistungsbezug

von DreasM16.04.2008 | 15:35
2584 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin seit 1992 Berufsunfähigkeitsrenter und zu 80 % Schwerbehindert. Laut Rentenbescheid wird die Beruftsunfähigkeitsrente an meinem 65 Geburtstag in die Altersrente umgewandelt. Nun muss ich mich alle drei Monate beim Arbeitsamt melden, Leistungen erhalte ich nicht. Das Arbeitsamt drängt jetzt, dass ich mich abmelde. Welche Rentenrechtliche Nachteile können mir entstehen und macht es Sinn, sich weiter beim Arbeitsamt zu melden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollten Sie bis September 2026 weiterhin Berufsunfähigkeitsrente beziehen, werden die Zeiten bis zu diesem Zeitpunkt bei einer späteren Rente als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Nach derzeitigem Recht wäre aus rentenrechtlicher Sicht eine Arbeitslosmeldung also nicht erforderlich. Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von Unbekannt und Wolfgang Amadeus nur anschließen.

4 Antworten

Unbekanntam 16.04.2008 | 17:23
Hallo, die Arbeitsagentur kann und darf Sie nicht zwingen zum Anmelden. Das Einzige, was die Arbeitsagentur zu Recht erwarten kann ist, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und bemüht sind, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Um dies messbar zu machen, werden in der Regel Zielvereinbarungen getroffen, an die Sie sich halten müssen. Wenn Sie sich an diese Zielvereinbarungen halten, kann Ihnen die Arbeitsagentur nichts anhaben. Wenn nicht, kann unter Umständen wegen mangelnder Mitwirkung eine Abmeldung von Amts wegen erlassen werden. In erster Linie müssen Sie selber entscheiden, was Sie wollen! Suchen Sie ernsthaft eine Beschäftigung oder Sie Sie nur gemeldet um auf Nummer sicher zu gehen? Wenn es das Zweitere ist, ist das auch nicht ganz richtig. Ob es Nachteile hat oder nicht, kann man hier aus der Ferne definitiv nicht zu 100% sagen. Besuchen Sie bitte unbedingt die nächste Beratungsstelle auf.
Wolfgang Amadeusam 16.04.2008 | 19:15
Um die Frage einigermaßen korrekt zu beantworten, müßte man zumindest wissen, wann Du geboren bist. Vielleicht könntest Du uns dazu noch Angaben machen.
DreasMam 16.04.2008 | 21:18
Geboren bin ich im Januar 1970. Mir wurde auch mal von einem Rentenberater gesagt, dass durch die Rente eine beitragsfreie bis zum 55 Lebensjahr gegeben sei. Genau kann ich das aber nicht wiedergeben. Und Arbeiten gehen ist körperlich so gut wie nicht drin. Ich kann zBsp. im Winter bei Glätte das Haus nicht mal verlassen.
Wolfgang Amadeusam 16.04.2008 | 21:38
Bis zum 55. Geburtstag - also bis 2025 - bekommst Du die sogenannte Zurechnungszeit angerechnet (vorausgesetzt, Du bekommst bis dorthin die Rente gezahlt), so dass für diesen Zeitraum die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug tatsächlich für Deine Rente nichts bringt. Weshalb möchte eigentlich die Agentur für Arbeit, dass Du Dich abmeldest? Ist sie der Meinung, dass Du gar nicht mehr arbeitsfähig bist? Dann beantrage doch einmal die volle Erwerbsminderungsrente. Wird sie bewilligt, dann hast Du mehr Geld. Wird sie abgelehnt, dann hast Du es amtlich und kannst es der Agentur für Arbeit unter die Nase halten, dass Du noch arbeitsfähig bist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026