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Berufsunfähikeitsrente

von Stopsl06.07.2008 | 19:36
1607 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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mein mann ist 22 und hat einen 2fachen bandscheibenvorfall er bekommt eine monatliche rente von ca. 600,- ist es möglich sich diese auch auf ein mal auszahlen zu lassen ,da diese ja bis zum 65sten lebensjahr gerechnet wird !!!!???????????????

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird gezahlt mit einer Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Auszahlung der Rente als Einmalzahlung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich.

6 Antworten

Schiko.am 06.07.2008 | 21:50
Wäre ja schlimm , wenn dies möglich wäre. Die Hochrechnung solcher frührenten erfolgt jetzt bis zum 60. lebensjahr. MfG.
repraxam 07.07.2008 | 00:29
Dann wären aber eine Menge Steuern fällig und ich glaub auch nicht, dass das geht. Wenn man mit dem Gedanken spielt auszuwandern, gelten hier auch andere Sätze. Man bekommt dann also keine 600€, wenn man z.B. nach Afrika ziehen will, es sei denn, man behält im Heimatland einen festen Wohnsitz und bestätigt im Bedarfsfall, dass man noch lebt. Da würde ich mich dann schon lieber mal nach Grundsicherung erkundigen.
ich08am 07.07.2008 | 08:14
wär ne idee, jetzt kassieren und später grundsicherung/sozialfall-würden viele machen wollen-würden !!
Knut Rassmussenam 07.07.2008 | 09:28
Bitte lassen Sie doch das Verbreiten von solchem Unsinn.
Schiko.,am 07.07.2008 | 10:26
Stopsi hat anständig gefragt und eine antwort erhalten. Dies müssten doch alle normalen menschen ver- stehen. MfG.
Ulfam 07.07.2008 | 10:39
Hallo Stopsl, Sorry, aber Ihre Anfrage entbehrt jeder Logik. 1.) erhält Ihr (22 jähriger) Mann mit 100 % Sicherheit eine "befristete" EM-Rente 2.) wird je nach Bewilligung geprüft, ob und in welcher Höhe diese Rente weiterhin zu zahlen ist. 3.) könnte ihr Mann (das wollen wir aber natürlich nicht hoffen!!!) morgen von einem Auto überfahren werden und sterben. daher ist eine (ich will es mal so nennen) "Rentenabfindung" absolut ausgeschlossen. 4.) gibt es eine Zurechnungszeit bis zum 60. Lj. und den Hinweis, dass diese Renten längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (67.Lj.) gezahlt werden, so es denn eine "unbefristete EM-Rente" ist! Grüße Ulf *Kopfschüttel*
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