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Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Dr.Jürgen,
ich kann mich den Vorgängern nur anschließen. Antrag stellen und prüfen lassen. Der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente beinhaltet stets auch die Prüfung der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Die Anträge können bequem von zu Hause aus über das Servicetelefon gestellt werden. Ich nehme an, dass auch bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde.
Da hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.ob nach §240 SGB VI eine eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden kann.Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG Uschi
Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-( Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten.Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG UschiDa hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.
Hallo Dr.Jürgen, das "Mein Bruder ist an Demenz erkrank und ist in einem Pflegeheim untergebracht. Nach Auskunft von Ärzten ist es nicht heilbar." deutet auf eine volle/unbefristete EM-Rente hin - auch wenn ich nur eine 'Laien-Einschätzung' dazu abgebe. EM-Antrag stellen, Rente wird wohl ab Diagnose-Datum rückwirkend festgestellt und ggf. mit folgenden Lohnersatzleistungen (Kranken-, Arbeitslosengeld) verrechnet. Denken Sie bitte daran, nach Bewilligung der Rente auch etwaige Betriebsrentenansprüche noch zu beantragen + ggf. den letzten AG zu informieren, damit hier ggf. ausstehende Urlaubsansprüche noch abgegolten werden + das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Gruß w. PS: @Siehe hier "Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-( Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten." Die EMRT bei BU setzt auch nur einen 'stinknormalen EM-Antrag' voraus, um dann vom Geburtsdatum abhängig, die 'besonderen' Bedingungen für die altersmäßig noch in den 'Berufsschutz' integrierten EM-Rentner zu erfassen/danach zu bewerten. Ist wie mit der teilweisen EMRT <- nur die will ich haben = kann gar nicht beantragt werden. Der soz.-med.- Dienst der DRV wird das jeweils beurteilen, was hinten bei rauskommen kann.Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-( Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten.Da hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.ob nach §240 SGB VI eine eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden kann.Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG Uschi
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