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Experten-Antwort

Berufsunfäigkeitsrente

von Dr.Jürgen20.09.2021 | 17:32
84 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Mein Bruder ist an Demenz erkrank und ist in einem Pflegeheim untergebracht. Nach Auskunft von Ärzten ist es nicht heilbar. Ich bin vom Gericht als Betreuer bestellt und wollte jetzt eine Rente beantragen. Die Leitung von der Pflegeeinrichtung sagte mir jetzt das Personen die vor dem 07.1961 geboren sind Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben. Mein Bruder ist am 26.01.1961 geboren. Stimmt das ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.09.2021 | 08:01

Guten Morgen Dr.Jürgen,

ich kann mich den Vorgängern nur anschließen. Antrag stellen und prüfen lassen. Der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente beinhaltet stets auch die Prüfung der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Die Anträge können bequem von zu Hause aus über das Servicetelefon gestellt werden. Ich nehme an, dass auch bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde.

8 Antworten

Siehe hieram 20.09.2021 | 17:55
Dem Grunde nach stimmt das. Sie müssten eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Sofern hierfür die Voraussetzungen nach §43 SGB VI nicht vorliegen, würde überprüft, ob nach §240 SGB VI eine eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden kann. Die Voraussetzungen hierfür können Sie detailliert hier nachlesen, https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… oder - besser - Sie vereinbaren einen (telefonischen) Beratungstermin mit der zuständigen DRV Ihres Bruders, da kann dann auch ein Antrag gleich (korrekt) mit aufgenommen werden. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Viel Erfolg und alles Gute!
Uschiam 20.09.2021 | 17:51
Stichtag ist geboren vor dem 02.01.1961. Da wären Sie leider außen vor. Eine Berufsunfähigkeitsrente sollten Sie sich auch nicht auskömmlich vorstellen, auch wenn der Name es vielleicht indiziert. Hierbei wird lediglich eine halbe Erwerbsminderungsrente gewährt. Aber Sie können einfach generell einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Berateram 20.09.2021 | 19:17
ob nach §240 SGB VI eine eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden kann.
Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG Uschi
Da hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.
Siehe hieram 20.09.2021 | 19:28
Zitat von Berater anzeigen
Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG Uschi
Da hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.
Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-( Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten.
W°lfgangam 20.09.2021 | 20:36
Zitat von Siehe hier anzeigen
ob nach §240 SGB VI eine eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden kann.
Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG Uschi
Da hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.
Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-( Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten.
Hallo Dr.Jürgen, das "Mein Bruder ist an Demenz erkrank und ist in einem Pflegeheim untergebracht. Nach Auskunft von Ärzten ist es nicht heilbar." deutet auf eine volle/unbefristete EM-Rente hin - auch wenn ich nur eine 'Laien-Einschätzung' dazu abgebe. EM-Antrag stellen, Rente wird wohl ab Diagnose-Datum rückwirkend festgestellt und ggf. mit folgenden Lohnersatzleistungen (Kranken-, Arbeitslosengeld) verrechnet. Denken Sie bitte daran, nach Bewilligung der Rente auch etwaige Betriebsrentenansprüche noch zu beantragen + ggf. den letzten AG zu informieren, damit hier ggf. ausstehende Urlaubsansprüche noch abgegolten werden + das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Gruß w. PS: @Siehe hier "Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-( Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten." Die EMRT bei BU setzt auch nur einen 'stinknormalen EM-Antrag' voraus, um dann vom Geburtsdatum abhängig, die 'besonderen' Bedingungen für die altersmäßig noch in den 'Berufsschutz' integrierten EM-Rentner zu erfassen/danach zu bewerten. Ist wie mit der teilweisen EMRT <- nur die will ich haben = kann gar nicht beantragt werden. Der soz.-med.- Dienst der DRV wird das jeweils beurteilen, was hinten bei rauskommen kann.
Siehe hieram 21.09.2021 | 01:53
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

ob nach §240 SGB VI eine eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden kann.[/quote] Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG Uschi[/quote]

Da hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.[/quote]

Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-(

Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten.[/quote]

Hallo Dr.Jürgen,

das

"Mein Bruder ist an Demenz erkrank und ist in einem Pflegeheim untergebracht. Nach Auskunft von Ärzten ist es nicht heilbar."

deutet auf eine volle/unbefristete EM-Rente hin - auch wenn ich nur eine 'Laien-Einschätzung' dazu abgebe. EM-Antrag stellen, Rente wird wohl ab Diagnose-Datum rückwirkend festgestellt und ggf. mit folgenden Lohnersatzleistungen (Kranken-, Arbeitslosengeld) verrechnet.

Denken Sie bitte daran, nach Bewilligung der Rente auch etwaige Betriebsrentenansprüche noch zu beantragen + ggf. den letzten AG zu informieren, damit hier ggf. ausstehende Urlaubsansprüche noch abgegolten werden + das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Gruß

w.

PS: @Siehe hier

"Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-(

Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten."

Die EMRT bei BU setzt auch nur einen 'stinknormalen EM-Antrag' voraus, um dann vom Geburtsdatum abhängig, die 'besonderen' Bedingungen für die altersmäßig noch in den 'Berufsschutz' integrierten EM-Rentner zu erfassen/danach zu bewerten. Ist wie mit der teilweisen EMRT <- nur die will ich haben = kann gar nicht beantragt werden. Der soz.-med.- Dienst der DRV wird das jeweils beurteilen, was hinten bei rauskommen kann.

Bereits in meiner ersten Antwort hatte ich geschrieben, dass Erwerbsminderungsrente beantragt werden müsste. Aber das hat @W°lfgang in meinem ersten Beitrag sicher überlesen bzw. für @Dr. Jürgen und Mitleser nun nochmals deutlicher gemacht. Vielen Dank dafür :-)
Dr.Jürgenam 21.09.2021 | 20:09
Danke an euch allen.
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