ob nach §240 SGB VI eine eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden kann.[/quote] Wissen Sie etwas, dass ich nicht weiß und bei dem ich trotz Nachschlagen nichts gefunden habe? MfG Uschi[/quote]
Da hat sich @siehe hier verrannt. Nach § 240 SGB VI muss man vor dem 02.01.1961 geboren sein. Trifft also auf den später geborenen Bruder nicht zu.[/quote]
Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-(
Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten.[/quote]
Hallo Dr.Jürgen,
das
"Mein Bruder ist an Demenz erkrank und ist in einem Pflegeheim untergebracht. Nach Auskunft von Ärzten ist es nicht heilbar."
deutet auf eine volle/unbefristete EM-Rente hin - auch wenn ich nur eine 'Laien-Einschätzung' dazu abgebe. EM-Antrag stellen, Rente wird wohl ab Diagnose-Datum rückwirkend festgestellt und ggf. mit folgenden Lohnersatzleistungen (Kranken-, Arbeitslosengeld) verrechnet.
Denken Sie bitte daran, nach Bewilligung der Rente auch etwaige Betriebsrentenansprüche noch zu beantragen + ggf. den letzten AG zu informieren, damit hier ggf. ausstehende Urlaubsansprüche noch abgegolten werden + das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.
Gruß
w.
PS: @Siehe hier
"Nicht 'verrannt', nur 'verlaufen', nämlich an dem genauen Geburtstag des Bruders vorbei... :-(
Also geht hier tatsächlich 'nur' Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und abwarten."
Die EMRT bei BU setzt auch nur einen 'stinknormalen EM-Antrag' voraus, um dann vom Geburtsdatum abhängig, die 'besonderen' Bedingungen für die altersmäßig noch in den 'Berufsschutz' integrierten EM-Rentner zu erfassen/danach zu bewerten. Ist wie mit der teilweisen EMRT <- nur die will ich haben = kann gar nicht beantragt werden. Der soz.-med.- Dienst der DRV wird das jeweils beurteilen, was hinten bei rauskommen kann.