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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsversicherung

von Johannes17.12.2025 | 11:55
170 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung (keine Rente!) die im Basisrentenvertrag des Ausgleichspflichtigen enthalten ist, im Versorungsausgleich berücksichtigt werden, wenn die Ausgleichsberechtigte Person schwerbehindert ist und bereits dauerhaft voll erwerbsgemindert ist (vor Eintritt des Renteeintrittsalters).

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2025 | 10:26

Hallo Johannes

 

Ich muss hier leider auf die bereits gegebenen Antworten verweisen.

Hier sind wir ganz tief im Familiengerichtsverfahren zur Scheidung bzw. zum Versorgungsausgleich.

Das prüft und entscheidet final das zust. Familiengericht.

Evtl. kann Ihr Anwalt dazu weitere Informationen anbieten.

 

Vom Gefühl würde ich vorsichtig schätzen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung für das Versorgungsausgleichsverfahren von Bedeutung sein wird, weil es sich dabei um eine Vorsorgeleistung handelt, die vermutlich während der gemeinsame Ehezeit aufgebaut und/oder bezogen wurde. Wäre ja bei einem gesetzlichen Erwerbsminderungsbezug während der Ehezeit und während des Scheidungsverfahrens auch so.

2 Antworten

Schadeam 17.12.2025 | 12:51
Was da alles geprüft und angerechnet wird ist Aufgabe des Familiengerichts und nicht Angelegenheit der DRV. LG
Anwalt fragenam 17.12.2025 | 14:34
Dafür gibt es Scheidungsanwälte, die Ihnen gerne alles erklären. Das ist kein Themenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung.
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