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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsversicherung in der Altersteilzeit

von Kristina15.01.2025 | 09:48
1149 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, momentan befinde ich mir in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Ab Juni 2025 gehe ich in die passive Phase der ATZ. Ist es dann noch sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung weiter einzuzahlen ? Über eine kurze Information würde ich mich freuen. Danke & Gruß Kristina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.01.2025 | 10:18

Hallo Kristina,

für Fragen zu Ihrer private Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie mit Ihrem privaten Anbieter sprechen.

 

Folgende Gedanken wären bedenkenswert (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

-> Könnte die BU-Versicherung auch während einer ATZ zum tragen kommen?

-> Handelt es sich um eine reine BU-Versicherung oder gibt es ggf. irgendwelche Ablaufleistungen der Versicherung?

-> Wie lange läuft die ATZ-Freistellungsphase bzw. über welchen Zeitraum könnte die BU-Versicherung im Krankheitsfall zusätzliche Leistungen anbieten?

-> Wie lange (ggf auch nach der ATZ) könnten Leistungen aus der BU-Versicherung bezogn werden.

 

Ihre grds. Gedanken, dass Sie während der passiven ATZ-Phase finanziell abgesichert und vermutlich anschl. über Altersrentenleistungen versorgt sind, demnach die BU-Versicherung zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall evtl. nicht mehr notwendig ist, sind nachvollziehbar.

Dieses Rentenforum wird jedoch keine abschließende Bewertung Ihres pers. BU-Vertrages vornehmen können. Die Anfrage richten Sie daher bitte an Ihr Versicherungsunternehmen.

Eine unüberlegte voreilige Kündigung ist nicht empfehlenswert, solange die Auswirkungen und Möglichkeiten aus Ihrem BU-Vertrag nicht qualifiziert geklärt sind.

1 Antworten

Leider kein DRV-Themaam 15.01.2025 | 10:09
Das ist Ihre persönliche Entscheidung zu einer privaten Versicherung, die Ihnen die gestzliche Rentenversicherung nicht abnehmen kann und mit der die DRV auch inhaltlich/rechtlich nichts zu tun hat. Sie können natürlich das Kleingedruckte Ihrer privaten BU-Versicherung studieren und dann schauen, ob Sie ggf. auch in der passive Phase der ATZ einen BU-Anspruch hätten oder nicht. Wieterhin können Sie z.B. auch mit dem Betriebsrat klären, welche finanziellen Auswirkungen eine schwere, dauerhafte Erkrankung während der ATZ hätte. Auch Sozialverbände wie VdK oder SoVD könnten dazu weiterhelfen.
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