Ihr Sohn bekommt die Waisenrente grundsätzlich bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahrs – also bis zu seinem 18. Geburtstag. Wenn sich Ihr Sohn in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder studiert, unterstützt die Waisenrente bis zu seinem 27. Geburtstag.
Ein Einkommen der Waisen selbst wird nicht auf die Hinterbliebenenrente für Halbwaisen und Vollwaisen angerechnet.
Es gibt keine Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente. Sie sollten sich besser mal fragen, welche Leute Ihnen angeblich solche Informationen geben.
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