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Experten-Antwort

Berufsvorbereitende Bildungsmassnahme (BvB Reha), wie darf/wird die Halbwaisenrente auf das Ausbildungsgeld angerechnet?

von Anettchen26.08.2025 | 12:38
222 Ansichten
3 Antworten
Hallo, mein Sohn (16) startet im September eine BvB (Berufsvorbereitende Beildungsmassnahme) über die Agentur für Arbeit. Er erhält dafür 276 Euro Taschengeld/Ausbildungsgeld... Man sagte uns, das die Halbwaisenrente angerechnet wird. Stimmt das? Dann würde mein Sohn gerade einmal um die 15 Euro Ausbildungsgeld erhalten... Bzw. wenn sie angerechnet wird, wird sie denn voll angerechnet? Finde dazu leider so gut wie nichts im Internet... Danke für die Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.08.2025 | 14:02

Ihr Sohn bekommt die Waisenrente grundsätzlich bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahrs ­– also bis zu seinem 18. Geburtstag. Wenn sich Ihr Sohn in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder studiert, unterstützt die Waisenrente bis zu seinem 27. Geburtstag. 

Ein Einkommen der Waisen selbst wird nicht auf die Hinterbliebenenrente für Halbwaisen und Vollwaisen angerechnet.

2 Antworten

Königam 26.08.2025 | 13:05
Es gibt keine Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente. Sie sollten sich besser mal fragen, welche Leute Ihnen angeblich solche Informationen geben.
Mondkindam 26.08.2025 | 13:58
König schrieb

Es gibt keine Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente. Sie sollten sich besser mal fragen, welche Leute Ihnen angeblich solche Informationen geben.

Und ob und in welcher Höhe die Agentur für Arbeit die Halbwaisenrente anrechnet müssen Sie dort erfragen.
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