Sofern sich aus dem Reha-Entlassungsbericht ergibt, dass evtl. ein Leistungsfall, der zu einer Rentengewährung führen kann, eingetreten ist, werden Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger angeschrieben. Sie können aber auch unabhängig davon jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ggf. lassen Sie sich hierzu bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten.