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Experten-Antwort

Berufunfähigkeits - Rente

von Georg5102.08.2010 | 20:47
1632 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ich bin Jahrgang 1951, bin zurzeit auf Reha, angenommen ich werde von der Reha entlassen das ich in meinem Beruf ( Berufskraftfahrer) nicht mehr arbeiten kann, bekomme ich da Berufsunfähigkeits - Rente bzw. wie gehts dann weiter?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern sich aus dem Reha-Entlassungsbericht ergibt, dass evtl. ein Leistungsfall, der zu einer Rentengewährung führen kann, eingetreten ist, werden Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger angeschrieben. Sie können aber auch unabhängig davon jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ggf. lassen Sie sich hierzu bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Arnoldam 03.08.2010 | 07:53
Die Rentenversicherung kann sich dem Rehaergebnis anschliessen - muss dies aber nicht. Die Entscheidung fällt letztlich nur der med. Dienst der Rentenversicherung unter Berücksichtigung alller über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen. Der Rehabericht ist nur ein Mosaikstein in dem ganzen - wenn auch natürlich ein sehr wichtiger dem auch häufig gefolgt wird. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit käme grundsätzlich natürlich für Sie in Frage : Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.
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