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Experten-Antwort

Überzahlung

von Peter M.28.06.2023 | 11:45
737 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Heute bekam ich einen neuen Rentenbescheid (volle EWR) da steht drinnen das ich eine rentenerhöhung bekomme und gleichzeitig eine überzahlung hätte ? Rente wurde 2021 nach Reha rückwiergend auf 2019 bewilligt. Ich bekam von meinem alten arbeitsgeber eine Abfindung 2021 und Urlaubsabgeltung 2022 bekommen die ich zeitgleich per Mail an die DRV gemailt habe wie muß ich das verstehen ?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter M.:

vermutlich handelt es sich bei dem Bescheid um die sog. Spitzabrechnung wegen Hinzuverdienst. Mit der Spitzabrechnung wird Ihr tatsächlich im jeweiligen Kalenderjahr erzielte Hinzuverdienst endgültig berücksichtigt und die Ihnen danach zustehende Rente  für das vergangenene Kalenderjahr neu berechnet. Gleichzeitig wird der neue Rentenbetrag ab 01.07. unter Berücksichtigung der Rentenanpassung neu festgestellt. 

Schauen Sie sich einmal die zweite Seite Ihres Bescheides an. Dort finden Sie eine Aussage, warum Ihre Rente neu berechnet worden ist. 
Wenn sich Ihr tatsächlicher Hinzuverdienst im jeweiligen Kalenderjahr gegenüber der bislang berücksichtigten Prognose erhöht hat oder bislang kein Hinzuverdienst berücksichtigt worden ist, ist Ihre Rente zu hoch ausgezahlt worden. Überzahlte Beträge müssen Sie zurückzahlen. 

Die genaue Berechnung finden Sie ebenfalls im Bescheid in der Anlage " Rente und Einkommen".

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf ....Vertrauliche Informationen oder Angaben, die zur Veränderung Ihrer gespeicherten Daten führen sollen, können wir nur per Post oder über gesicherte Online-Dienste annehmen. Bei Letzteren werden Ihre persönlichen Daten durch eine Signaturkarte ihrer Wahl mit den jeweils sichersten Verschlüsselungsmethoden geschützt https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Beratung-und-Kontakt/sicherheit_online_mail.html

Hallo ...;

für die elektronische Übersendung von Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung steht auch das Formular S8003 unter https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=278441 zur Verfügung. Dies funktioniert auch ohne Signaturkarte.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Peter M.Vielen Dank für ihre Antwort Dann muss ich das so hinnehmen kann man dies auch in raten zahlen??? Fallen dann noch Zinsen an ???

Hallo Peter M.,

 

bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, wenn Sie den überzahlten Betrag in Raten zurückzahlen wollen. Dieser wird prüfen, ob und unter welchen Konditionen dies möglich sein wird. 
Ihr Rentenversicherungsträger kann die Überzahlung auch mtl. mit Ihrer Rente aufrechnen, d.h. einen bestimmten Betrag von Ihrer Rente einbehalten, bis die Überzahlung getilgt ist. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

....am 28.06.2023 | 12:06
Vertrauliche Informationen oder Angaben, die zur Veränderung Ihrer gespeicherten Daten führen sollen, können wir nur per Post oder über gesicherte Online-Dienste annehmen. Bei Letzteren werden Ihre persönlichen Daten durch eine Signaturkarte ihrer Wahl mit den jeweils sichersten Verschlüsselungsmethoden geschützt https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Beratung-und-…
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