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Zur Experten-Antwort springenHallo Peter M.:
vermutlich handelt es sich bei dem Bescheid um die sog. Spitzabrechnung wegen Hinzuverdienst. Mit der Spitzabrechnung wird Ihr tatsächlich im jeweiligen Kalenderjahr erzielte Hinzuverdienst endgültig berücksichtigt und die Ihnen danach zustehende Rente für das vergangenene Kalenderjahr neu berechnet. Gleichzeitig wird der neue Rentenbetrag ab 01.07. unter Berücksichtigung der Rentenanpassung neu festgestellt.
Schauen Sie sich einmal die zweite Seite Ihres Bescheides an. Dort finden Sie eine Aussage, warum Ihre Rente neu berechnet worden ist.
Wenn sich Ihr tatsächlicher Hinzuverdienst im jeweiligen Kalenderjahr gegenüber der bislang berücksichtigten Prognose erhöht hat oder bislang kein Hinzuverdienst berücksichtigt worden ist, ist Ihre Rente zu hoch ausgezahlt worden. Überzahlte Beträge müssen Sie zurückzahlen.
Die genaue Berechnung finden Sie ebenfalls im Bescheid in der Anlage " Rente und Einkommen".
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo ...;
für die elektronische Übersendung von Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung steht auch das Formular S8003 unter https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=278441 zur Verfügung. Dies funktioniert auch ohne Signaturkarte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Peter M.,
bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, wenn Sie den überzahlten Betrag in Raten zurückzahlen wollen. Dieser wird prüfen, ob und unter welchen Konditionen dies möglich sein wird.
Ihr Rentenversicherungsträger kann die Überzahlung auch mtl. mit Ihrer Rente aufrechnen, d.h. einen bestimmten Betrag von Ihrer Rente einbehalten, bis die Überzahlung getilgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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