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Experten-Antwort

Überzahlung der Witwenrente

von Margit K.18.06.2024 | 12:26
313 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 01.07.2015 bekomme ich die große Witwenrente. In einem Schreiben der DRV vom März 2024, wurde mir eine Überzahlung mitgeteilt, weil die Rente ab dem 01,12.2022 neu berechnet wurde. Missverständnisse zwischen DRV und Krankenkasse führten dazu, dass mir ein Zuschuss zur Krankenversicherung gewährt und ausgezahlt wurde, ich aber keinen Anspruch hatte. Das ist den Damen und Herren nach mehr als sieben Jahren aufgefallen. Den Betrag von 2201,65€ soll ich jetzt zurückerstatten, zusätzlich wurde mir 85,34€ von der Witwenrente abgezogen. Was kann ich tun? MfG Margit K.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.06.2024 | 12:44

Guten Tag Margit,

 

in Ihrem Fall entsprach Ihr Versicherungsstatus "freiwillig versichert" mit der zusätzlichen Bewilligung eines Zuschusses zur Krankenversicherung offensichtlich nicht mit dem tatsächlichen Status "pflichtversichert" überein. Dies kann mit dem Beginn Ihrer eigenen Altersrente oder einer Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Beendigung einer selbständigen Tätigkeit während des Bezugs der Witwenrente zusammenhängen. 

Wenn das der Fall gewesen ist (Änderung ab 01.12.2022) führt dies zur Rückforderung der nicht einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und des zu Unrecht gezahlten Zuschusses.

Sie können zusätzlich sowohl mit den Kollegen der Sachbearbeitung als auch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle 

der DRV Kontakt aufnehmen.  

6 Antworten

Einfacham 18.06.2024 | 12:29
Entweder zahlen oder einen gut begründeten Widerspruch prüfen und ggf. einlegen mit Bezugnahme auf die entsprechenden Gesetze.
Renteam 18.06.2024 | 12:48
Sie haben zu Unrecht Sozialleistungen erhalten und müssen diese zurückzahlen. Sie hätten erkennen können, dass es sich hierbei um falsche Tatsachen handelt, wenn Sie jeden Monat einen Beitragszuschuss kassiert haben.
Schadeam 18.06.2024 | 13:55
Hätte Ihnen ja auch auffallen können, dass Ihnen 7 Jahre lang von der Witwenrente keine KV abgezogen wurde, Sie auch keine privaten oder freiwilligen KV Beiträge bezahlt haben aber trotzdem den Zuschuß zur (nicht bezahlten ) Krankenversicherung kassiert haben. Aber klar, schuld sind immer die anderen und auch die haben als einzige geschlapert.
Anonymam 18.06.2024 | 14:23
Nix. Theoretisch Widerspruch und Klage. Kommt aber nichts raus. Das Recht muss korrekt angewendet werden, auch wenn im Nachhinein.
KKam 18.06.2024 | 15:27
Es handelt sich dabei um kein Missverständnis, sondern eine fehlerhafte Meldung der Krankenkasse, an die die Rentenversicherung gebunden ist. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse. Diese dürfte dann ja für die Vergangenheit auch zu hohe Beiträge einbehalten haben.
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