Guten Tag Margit,
in Ihrem Fall entsprach Ihr Versicherungsstatus "freiwillig versichert" mit der zusätzlichen Bewilligung eines Zuschusses zur Krankenversicherung offensichtlich nicht mit dem tatsächlichen Status "pflichtversichert" überein. Dies kann mit dem Beginn Ihrer eigenen Altersrente oder einer Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Beendigung einer selbständigen Tätigkeit während des Bezugs der Witwenrente zusammenhängen.
Wenn das der Fall gewesen ist (Änderung ab 01.12.2022) führt dies zur Rückforderung der nicht einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und des zu Unrecht gezahlten Zuschusses.
Sie können zusätzlich sowohl mit den Kollegen der Sachbearbeitung als auch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle
der DRV Kontakt aufnehmen.
Es handelt sich dabei um kein Missverständnis, sondern eine fehlerhafte Meldung der Krankenkasse, an die die Rentenversicherung gebunden ist. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse. Diese dürfte dann ja für die Vergangenheit auch zu hohe Beiträge einbehalten haben.
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