Hallo Conny,
bei einer Anhörung (= Bitte um Stellungnahme) wird Ihnen mitgeteilt, dass die Rentenversicherung festgestellt hat, dass die Rentenzahlung zu hoch erfolgt ist. Diese Anhörung ist noch keine Rückforderung!
Sie haben nun die Möglichkeit mitzuteilen, ob Ihnen bekannt war, dass die Rente fehlerhaft war. Falls Sie es versäumt haben bestimmte Informationen an die Rentenversicherung weiterzuleiten (wie Bezug einer Rente von der Berufsgenossenschaft, Hinzuverdienst usw.), sollten Sie das begründen.
Im nächsten Schritt wird die Rentenversicherung einen Bescheid erteilen, in dem steht, ob die gesamte Überzahlung zurückgefordert wird oder nur Teile davon. In diesem Zusammenhang kann man auch eine Ratenzahlung beantragen, wenn die Überzahlung nicht in einer Summe zurückgezahlt werden kann.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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