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Experten-Antwort

Überzahlung teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Conny 19.03.2025 | 08:05
395 Ansichten
4 Antworten
Die DRV hat nach vier Jahren eine Überzahlung meiner teilweisen Erwerbsminderungsrente festgestellt und mich um eine Stellungnahme diesbezüglich gebeten da sie nun rückwirkend für 2022 bis 2024 eine Rückzahlung einfordern wollen. Wie kann ich diese Rückzahlung in meiner Stellungnahme ablehnen und begründen. Gibt es eine gesetzliche Klausel die ich zu meinen Gunsten anführen kann? Darf der Rückzahlbetrag in einer Summe eingefordert werden oder kann ich diesen falls es soweit kommt in Raten begleichen? Ich erhalte seit 2020 bis dato ca. 150€ Rente. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2025 | 11:47

Hallo Conny,

bei einer Anhörung (= Bitte um Stellungnahme) wird Ihnen mitgeteilt, dass die Rentenversicherung festgestellt hat, dass die Rentenzahlung zu hoch erfolgt ist. Diese Anhörung ist noch keine Rückforderung!

Sie haben nun die Möglichkeit mitzuteilen, ob Ihnen bekannt war, dass die Rente fehlerhaft war. Falls Sie es versäumt haben bestimmte Informationen an die Rentenversicherung weiterzuleiten (wie Bezug einer Rente von der Berufsgenossenschaft, Hinzuverdienst usw.), sollten Sie das begründen. 

Im nächsten Schritt wird die Rentenversicherung einen Bescheid erteilen, in dem steht, ob die gesamte Überzahlung zurückgefordert wird oder nur Teile davon. In diesem Zusammenhang kann man auch eine Ratenzahlung beantragen, wenn die Überzahlung nicht in einer Summe zurückgezahlt werden kann. 

Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

3 Antworten

Genaueram 19.03.2025 | 08:14
Warum wurde denn die ÜZ festgestellt, darum geht es hauptsächlich wenn man anderweitiges begründen möchte?
Falsch hieram 19.03.2025 | 08:42
Da hier niemand weiß, mit welcher Begründung eine Rückzahlung gefordert wird und worum es konkret überhaupt geht, kann hier auch niemand etwas dazu sagen. Das ist selbsterklärend. Und ja, prinzipiell kann die DRV natürlich Rückforderungen stellen, wenn zu viel ausbezahlt wurde. Klären Sie das mit der DRV und/oder holen Sie sich Hilfe bei den Sozialverbänden VDK oder SOvD oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
William 19.03.2025 | 08:45
Moin Conny, wodurch kam die Überzahlung zustande? hast du in den Jahren der Überzahlung erkannt bzw. gemerkt, dass deine Rente zu hoch war? Rentenbezieher sind juristisch gesehen Lain, trotzdem kann es vorkommen, dass auch ein Rentner seine Überzahlung hätte erkennen müssen, zum Bsp. wenn eine andere Rente oder Einkommen nicht angeben wurden. Unkenntnis eines Rentenberaters geht auch zu Lasten des Rentners. Kein Vertrauensschutz für Rentner bei Erstattungsforderung des Rentenversicherungsträgers bei Grob fahrlässiges Nichtwissen eines Rentenberaters, denn die Unkenntnis des Rentenberaters muss sich der Rentner zurechnen lassen ( BSG, Urteil vom 19.12.2024 – B 5 R 14/23 R -). Wenn die Behörde, sprich der Rentenversicherungsträger die Überzahlung zu verantworten hat, denn muss diese auch haften. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
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