Die Hinzuverdienstgrenze für eine EU-Rente bzw. für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt 450 Euro monatlich. Zusätzlich können Sie in jedem Kalenderjahr in zwei Monaten diese Grenze bis zum doppelten Betrag überschreiten ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wird.
Maßgebend für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen sind dabei die Bruttoverdienste. Damit ist es unerheblich, ob Sie sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass sich die Beiträge aus der (geringfügigen) Beschäftigung jedoch auch auf Ihre spätere Altersrente auswirken ebenso wie die Beiträge aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit.
Grundsätzlich gilt, dass Änderungen in den Verhältnissen -hierzu zählt auch die Aufnahme einer Beschäftigung- dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen sind.