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Experten-Antwort

Beschäftigung neben einer Erwerbsminderungsrente

von User22.05.2019 | 18:53
103 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! Ich beziehe im Moment eine Erwerbsminderungsrente, konnte aber trotz meiner Einschränkungen vor kurzem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnen. :-) Muss ich der Rentenversicheurng diese Beschäftigung melden oder bekommen die das auf Grund der Beitragszahlung meines Arbeitsgebers sowieso mit? Ich bedanke mich für die Antworten! User

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2019 | 07:16

Hallo User,

im Rahmen Ihrer Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen, dass Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben. Dies steht so auch in Ihrem Rentenbescheid.

Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

k-o-ram 22.05.2019 | 19:00
Das steht in deinem Rentenbescheid das du verpflichtet bist jede Tätigkeit (auch welche bei denen du ggf. auch nichts verdienst) der RV zu melden. Dabei "kann" die Aufnahme einer Beschäftigung zur Überprüfung und auch zum Wegfall der EM-Rente führen. Wenn du sicher gehen willst meldest du das schnellstens der RV und wartest mal ab was passiert. Letztendlich liegt es nicht nur alleine an einem eventuellen Verdienst, sondern kann auch an der Tätigkeit liegen, falls diese schlecht für deine Restgesundheit laut sozialmedizinischen Gutachten ist. H.
Useram 22.05.2019 | 19:20
Danke für die schnelle Antwort und den Hinweis auf den Rentenebscheid! Ihnen noch einen angenehmen Abend!
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