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Experten-Antwort

Bescheid

von Erich02.07.2012 | 19:48
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Hallo, in welchem maximalen Zeitrahmen erfolgt, bei Antrag auf eine Rente od. eines Widerspruchs die Erteilung eines Bescheides. Danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Tat gibt es keinen genauen Zeitrahmen, in dem eine Entscheidung zu treffen ist. Die hängt schließlich auch von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Altersrente kann - wenn sämtliche Versicherungszeiten feststehen - natürlich schneller bewilligt werden als eine Erwerbsminderungsrente, bei der noch medizinische Unterlagen angefordert oder noch Begutachtungen durchgeführt werden müssen. Als letzte Möglichkeit bleibt einem Antragsteller die Untätigkeitsklage. Aber auch aus § 88 SGG geht hervor, dass ein "zureichender Grund" zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen kann. Grundsätzlich sollten wir aber davon ausgehen, dass der zuständige Sachbearbeiter den Fall so zeitnah wie möglich bearbeiten will.

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6 Antworten

Schadeam 02.07.2012 | 23:42
Da gibt es keinen maximalen Zeitrahmen. Der Bescheid kommt sobald der Sachverhalt geklärt ist.
oder soam 03.07.2012 | 08:20
Bei der DRV Schwaben unter Umständen nach einem Tag - auch wenn dann noch 3 Monate daran nachgearbeitet werden muss!
B´sonam 03.07.2012 | 09:31
Zitat von oder so anzeigenausblenden
Nicht nur bei der DRV Schwaben ist das so... Ich kenn da sogar einen Regionalträger aus dem gleichen Bundesland ;-) Im Endeffekt muß man sich nur mal anschauen, wer im bundesweiten Laufzeit-Statistikvergleich ganz weit vorne liegt........
oder soam 03.07.2012 | 09:55
... genau: trau keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht (bzw. schöngerecnet) hast! Zauberwort: 'benchmarking' - vom Besten lernen, dass ich nicht lache...aber solang sich noch viele von nutzlosen Imponieranglizismen beeindrucken lassen oder sogar versuchen die anderen darin zu übetreffen...!
unwissendam 03.07.2012 | 10:25
das gesetz schreibt der DRV keinen zeitrahmen der bearbeitung vor, oder? im ungünstigsten fall bleibt eben die akte bis zum sankt nimmerleinstag liegen, oder? - mach die leute arm und sie müssen, ob diese grade noch zähneputzen können oder nicht ARBEITEN!
B´sonam 03.07.2012 | 13:51
Ersetzen sie das "will" durch "muss", denn wenn die Laufzeit (Zeit zwischen Antragstellung und Rentenbescheid) nicht stimmt, dann gibts -vorsichtig ausgedrückt- "Druck" von oben. @Unwissend : Was (außer einem Stoß unerledigter Akten) hat den der Sachbearbeiter davon, wenn er die (zur Eingabe fertige) Rente nicht bearbeitet ?!?! Ich mach das hier jetzt auch schon ein paar Tage und ich kann ihnen versichern, dass die Antragsteller in den allermeisten Fällen den Bescheid schon im Briefkasten hatten, als sie noch garnicht damit rechneten...
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