In der Tat gibt es keinen genauen Zeitrahmen, in dem eine Entscheidung zu treffen ist. Die hängt schließlich auch von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Altersrente kann - wenn sämtliche Versicherungszeiten feststehen - natürlich schneller bewilligt werden als eine Erwerbsminderungsrente, bei der noch medizinische Unterlagen angefordert oder noch Begutachtungen durchgeführt werden müssen. Als letzte Möglichkeit bleibt einem Antragsteller die Untätigkeitsklage. Aber auch aus § 88 SGG geht hervor, dass ein "zureichender Grund" zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen kann. Grundsätzlich sollten wir aber davon ausgehen, dass der zuständige Sachbearbeiter den Fall so zeitnah wie möglich bearbeiten will.