Hallo Sonnenschein,
weshalb Sie den Rentenbescheid noch nicht erhalten haben, ist von hier aus nicht ermittelbar. Fragen zu arbeitsrechtlichen Folgen können in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Na das ging ja mal extrem schnell. Nach nur drei Wochen.
Vielen Dank an alle für die Antworten:)
Ich habe heute den Bescheid per Post erhalten.
Da ich noch einige Fragen habe wegen Hinzuverdienstgrenzen (i. S. Urlaubsabgeltung), besteht die Möglichkeit diese über eine Rentenberatungsstelle zu bekommen?
Wenn ja, einfach bei der DRV anrufen?
Da ich noch einiges an Resturlaub habe, der mit Sicherheit abgegolten wird, musss ich dazu noch Auskünfte haben.
Ich weiss aber, dass der AG diese frühestens im Januar abrechnen wird.
Ich möchte dies natürlich der DRV melden, würde mich aber vorher gerne noch informieren. Vielleicht verzichte ich besser auf die Abgeltung, da ich dann eventuell schlechter gestellt bin.
Danke vorab für Informationen.
Steuerlich gehört die Urlaubsabgeltung aber nach 2023. Die kann noch nicht als Hinzuverdienst für 2022 angerechnet werden. Die steht auch erst in der Steuererklärung 2023 drin und auf der Lohnsteuerbescheinigung 2023.
Liebe Melli,
wenn die Urlaubsabgeltung für Dezember 2022 abgerechnet und gemeldet wird, gehört sie auch steuerlich in das Jahr 2022.
In dem Fall gilt mal nicht das 'Zuflussprinzip'.
Oder wurde, als Sie noch arbeiteten, Ihr Dezembergehalt immer erst im Folgejahr für die Steuer berücksichtigt?
Ansonsten richtet es sich nach dem Beitragsrecht Soz.-V., nicht nach der steuerlichen Zuordnung. Es handelt sich hier ja um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, nicht um eine selbstständige Tätigkeit.
NeinSteuerlich gehört die Urlaubsabgeltung aber nach 2023. Die kann noch nicht als Hinzuverdienst für 2022 angerechnet werden. Die steht auch erst in der Steuererklärung 2023 drin und auf der Lohnsteuerbescheinigung 2023.Liebe Melli, wenn die Urlaubsabgeltung für Dezember 2022 abgerechnet und gemeldet wird, gehört sie auch steuerlich in das Jahr 2022. In dem Fall gilt mal nicht das 'Zuflussprinzip'. Oder wurde, als Sie noch arbeiteten, Ihr Dezembergehalt immer erst im Folgejahr für die Steuer berücksichtigt? Ansonsten richtet es sich nach dem Beitragsrecht Soz.-V., nicht nach der steuerlichen Zuordnung. Es handelt sich hier ja um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, nicht um eine selbstständige Tätigkeit.
Vielen Dank für die Antworten:) Ich denke tatsächlich jetzt darüber nach, dauf die Urlaubsabgeltung nicht zu verzichten.
Ich habe rückwirkend ab 5/22 die volle Erwerbminderungsrente bewilligt bekommen. In der Tat werde ich wohl ca. 11.000 Euro abgegolten bekommen.
Wie ich jetzt verstanden habe, wird dies dem Jahr 2022 zugeordnet.
11.000 Euro - 6.300 Euro = 4.700 Euro : 12 =392 davon 40% = 157 Euro
Diese würden dann 157 x 7 (Mai 2022- Dezember 2022) abgezogen werden, aber erst nach der neuen Berechnung 7/23?
Würde dann die Rentenzahlung ab 7/23 generell um diesen Beitrag gekürzt werden, oder nur für den Zeitraum 2022 rückwirkend?
Sorry für so viele Fragen, versuche es zu verstehen.
Ich wünsche auch alles Gute!
Da brechen wohl mal Steuerrecht und SV recht auseinander. Melli hat recht.
Und wenn der Dezember Lohn erst nach drei Wochen im Januar ausgezahlt wird, gehört er zum Beispiel steuerlich auch nach 2023.
Hallo Sonnenschein,
ich weiß nicht, ob wegen der Märzklausel SV-rechtlich die Urlaubsabgeltung wegen der SV-Meldung zwingend als Hinzuverdienst für 2022 zählt. Dazu bin ich zu wenig im Renten recht bewandert. Ich habe schon etliche Steuerbescheide geändert, wo z.B. eine Abfindung mit dem Dezember-Lohn zusammen am 8. Januar ausgezahlt wurde. Aber sonstige Bezüge sind im Steuerrecht immer bei Zufluss zu versteuern. SV-rechtlich weicht es öfters ab.
Steuerlich wird sie auf jeden Fall dem Jahr 2023 zugeordnet.
Alles Gute und viel Gesundheit für Sie.
DANKE!
Ich werde nicht auf die Abgeltung verzichten. Gut, das es dieses Forum gibt.
Der AG wird definitiv die Zahlung erst im Januar 2023 tätigen. Der Dezember wird jetzt zum 30.11.2022 abgerechnet. Dieser AG zahlt im voraus...öffentlicher Dienst.
Ich werde entsprechend Geld von der Erstattung beiseite legen und es in einer Summe zurückzahlen.
Ich werde die DRV anrufen und versuchen ggfs. einen separaten Telefon Termin zu bekommen.
Ich danke nochmals allen hier:)
Hallo Sonnenschein
Ist Ihnen bekannt, da im öffentlichen Dienst tätig, dass Sie eine Kopie des Rentenbescheids an Ihre Zusatzversorgungskasse (VBL) und gleichsam einen Antrag auf Zahlung der Zusatzrente stellen können.
Gruß Silvia
Guten Morgen Silvia, Danke für den Hinweis. Die Dame aus der Personalbteilung sagte mir, dass der Antrag dort von denen gestellt wird. Dafür müsste ich dann den Rentenbescheid vorlegen. Viele GrüßeDANKE! Ich werde nicht auf die Abgeltung verzichten. Gut, das es dieses Forum gibt. Der AG wird definitiv die Zahlung erst im Januar 2023 tätigen. Der Dezember wird jetzt zum 30.11.2022 abgerechnet. Dieser AG zahlt im voraus...öffentlicher Dienst. Ich werde entsprechend Geld von der Erstattung beiseite legen und es in einer Summe zurückzahlen. Ich werde die DRV anrufen und versuchen ggfs. einen separaten Telefon Termin zu bekommen. Ich danke nochmals allen hier:)Hallo Sonnenschein Ist Ihnen bekannt, da im öffentlichen Dienst tätig, dass Sie eine Kopie des Rentenbescheids an Ihre Zusatzversorgungskasse (VBL) und gleichsam einen Antrag auf Zahlung der Zusatzrente stellen können. Gruß Silvia
Guten Morgen Silvia, Danke für den Hinweis. Die Dame aus der Personalbteilung sagte mir, dass der Antrag dort von denen gestellt wird. Dafür müsste ich dann den Rentenbescheid vorlegen. Viele Grüße...Vorlage des Rentenbescheides an die VBL ist nicht mehr erforderlich, da dazu seit kurzem ein Datenaustausch DRV -> VBL erfolgt. https://www.vbl.de/de/-/digitaler-datenaustausch-vernetzt-vbl-un… ABER, ein Antrag auf VBL-Rente ist natürlich weiterhin erforderlich: https://www.vbl.de/de/rente-beantragen… Auch dahin gibt es viele Wege, von Papier bis zum digitalen Konto/Onlineantrag bei der VBL ...bis letztendlich noch einige Arbeitgeber/Personalabtl., die die VBL-Anträge für lese- und schreibunkundige Mitarbeiter ausfüllen ;-) Gruß w.
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