Hallo Rainer05,
die Rentenanpassung beeinflusst nicht den Streitgegenstand Ihrer Klage. Durch Ihre Klage werden die Abschläge in Ihrer EM-Rente gerichtlich überprüft. Sie müssen deshalb gegen die Rentenanpassung keinen Widerspruch einlegen. Würde ein weiterer Bescheid zu Ihrer EM-Rente erteilt, der den Streitgegenstand Ihrer Klage beinflusst, müsste der zuständige Rentenversicherungsträger diesen weiteren Bescheid ohnehin zum Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens machen und dem Sozialgericht eine Abschrift des Bescheides schicken.