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Bescheid EM-Rente

von Rainer0524.07.2007 | 10:01
1543 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bin EM-Rentner, unbefristet auf Dauer, seit 03.2005, Baujahr 1959. Den Rentenbescheid habe ich durch Widerspruch und Klage beim SG wegen der Höhe der Abschläge -bei mir 10,8%- angefochten. Ich berufe mich dabei auf das Urteil des BSG zu Abschlägen bei EM-Rentnern vor dem 60 Lebensjahr. Das Verfahren ist mit meiner Zustimmung beim SG ruhend gestellt worden, bis weitere Musterklagen des Sozialverbandes beim BSG beschieden werden. Mit Eingang 19.07.07 wurde auch mir die Rentenanpassung von 0,54% zum 01.07.07 per BESCHEID angekündigt. Meine Frage: Muss ich auch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen? Ich bin da nicht so sicher, meine gehört zu haben, dass ich gegen jeden weiteren Bescheid zur EM-Rente Widerspruch einlegen muss, um einen evtl. Nachzahlungs-Betrag -sofern das SG so urteilen sollte, was heute nicht abzusehen ist - ab Erst-Bescheid bis zum Verhandlungstermin auch bekommen zu können. Oder ist meine Einschätzung falsch? Ich danke für konstruktive Antworten und verbleibe M.f.G. Rainer05

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rainer05,

die Rentenanpassung beeinflusst nicht den Streitgegenstand Ihrer Klage. Durch Ihre Klage werden die Abschläge in Ihrer EM-Rente gerichtlich überprüft. Sie müssen deshalb gegen die Rentenanpassung keinen Widerspruch einlegen. Würde ein weiterer Bescheid zu Ihrer EM-Rente erteilt, der den Streitgegenstand Ihrer Klage beinflusst, müsste der zuständige Rentenversicherungsträger diesen weiteren Bescheid ohnehin zum Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens machen und dem Sozialgericht eine Abschrift des Bescheides schicken.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Antwort des Experten vom 24.07.2007 kann ich mich nur anschließen.

4 Antworten

???am 24.07.2007 | 12:24
Eigentlich nicht. Die Rechsbehelsbelehrung müsste auch "Der Bescheid wird Gegenstand des anhängigen Verfahrens" lauten.
Rainer05am 24.07.2007 | 16:05
Sehr geehrter @Experte, sind Sie dann ganz sicher in Ihren Ausführungen? M.f.G. Rainer05
KSCam 24.07.2007 | 17:13
weshalb haben Sie Zweifel? Die Abschläge der EM Rente und die Anpassung 2007 sind doch völlig unterschiedliche Dinge. Da hat doch eins nichts mit dem anderen zu tun. (Wenn Sie wirklich Erfolg haben und irgendwann die Rente abschlagsfrei bekommen, wird die doch auch angepasst). Es gibt natürlich Menschen, denen es Spaß macht an allem und jedem rumzumeckern. Wenns Ihnen also Spaß macht, schreiben Sie doch einen weiteren (nutzlosen) Widerspruch und beschäftigen die Behörden mit solchem Müll.
Rainer05am 25.07.2007 | 15:14
Ich bedanke mich für die Antworten bei denjenigen, die mir konstruktiv geantwortet haben. Vielen Dank! @KSC, soweit ich es überschauen kann, hatte ich hier im Forum eine berechtigte Frage gestellt. Warum Sie nun unqualifizert Ihren Mundstuhl zum Besten geben müssen, weis wohl nur ihr Psychiater. Tun Sie der Menschheit einen Gefallen und begehen Sie Spontan-Suizid. Ihren Diarrhoe dürfen Sie dann in der Hölle von sich geben.
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