Hallo Sillyfee,
sofern ein Bevollmächtigter (hier SoVD) im Rentenverfahren bzw. Widerspruchsverfahren beteiligt ist, werden diesem auch die entsprechenden Bescheide zugestellt. Vorliegend erhalten Sie Ihren Rentenbescheid daher grds. von Ihrem Bevollmächtigten. Auf die dortige Bearbeitungsdauer bzw. Mitteilung an Sie hat der Rentenversicherungsträger keinen Einfluss.
Sie haben natürlich die Möglichkeit sich vom Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein Bescheidduplikat übersenden zu lassen. Dieses können Sie telefonisch oder schriftlich anfordern.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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