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Experten-Antwort

Bescheid Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von HappyHippo08.11.2015 | 16:53
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4 Antworten

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Hallo, Zu meiner Person: 53 Jahre, weiblich, schwerbehindert (gdb 50), MS-Erkrankung. Habe Antrag auf Erwerbsminderungsrente und LTA gestellt. Feststellung von 3 bis unter 6 Stunden nach medizinischer Reha. Rentenantrag ist noch nicht beschieden. Jetzt habe ich einen ablehnenden Bescheid für die LTA bekommen. Begründung: "Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann." Leider verstehe ich überhaupt nicht, was Der Autor mir damit sagen will. Ich würde mich sehr freuen, wenn mich hier jemand erhellen könnte. Vielen Dank schon mal im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HappyHippo,

offensichtlich ist Ihr Rentenversicherungsträger der Meinung, dass die von Ihnen beantragte Leistung das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit nicht beseitigen wird. Wie von „=//=“ angegeben, wird die Erwerbsunfähigkeit wahrscheinlich auch nicht durch eine medizinische Reha beseitigt werden können. Wahrscheinlich hätte man Ihnen diese sonst gleich mit dem LTA - Ablehnungsbescheid gewährt.

Gehen sie daher davon aus, dass in der nächsten Zeit vermutlich der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt werden wird.

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3 Antworten

Herz1952am 08.11.2015 | 18:34
Hallo HappyHippo, die RV sieht bei Ihnen keine Chance, dass Sie am Arbeitsleben wieder teilnehmen können oder findet den Aufwand hierfür nicht gerechtfertigt. Warten Sie einfach mal ab, wie der Rentenbescheid aussieht, wie volle EM, Arbeitsmarktrente oder Teilrente. Sie können dann auch Widerspruch einlegen, wenn Ihnen der Bescheid nicht passt. Wenn Sie wegen Ihrer Krankheiten eine Reha brauch, damit sich die Krankheit bessert oder wenigstens nicht verschlechtert, müssten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Sie können allerdings auch eine REHA bei der Rentenversicherung bekommen, weil dies ja keine LTA ist. Einfach mal abwarten oder sich gleich von der Krankenkasse beraten lassen, was Sie unternehmen können bezüglich einer Reha ("Kur"). Geht auch ambulant.
=//=am 09.11.2015 | 09:36
Diese Begründung bedeutet in der Regel, dass eine Erwerbsminderung festgestellt wurde. Eine medizinische Reha wird wohl auch nicht bewilligt, denn dann wäre dies gleich mit dem Ablehnungsbescheid mitgeteilt worden. Sie sollten jetzt abwarten, was die DRV Ihnen mitteilt.
HappyHippoam 09.11.2015 | 12:39
Hier werden Sie geholfen. Vielen Dank für die Antworten.
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