Hallo HappyHippo,
offensichtlich ist Ihr Rentenversicherungsträger der Meinung, dass die von Ihnen beantragte Leistung das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit nicht beseitigen wird. Wie von „=//=“ angegeben, wird die Erwerbsunfähigkeit wahrscheinlich auch nicht durch eine medizinische Reha beseitigt werden können. Wahrscheinlich hätte man Ihnen diese sonst gleich mit dem LTA - Ablehnungsbescheid gewährt.
Gehen sie daher davon aus, dass in der nächsten Zeit vermutlich der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt werden wird.