Hallo georg,
„KSC“ und „Rentenschmied“ haben es im Grunde schon zutreffend dargestellt.
Im Bescheid über die Kontenklärung (Versicherungsverlauf) werden grundsätzlich nur die versicherungsrechtlichen Tatbestände und deren Zeiträume festgestellt. Über die abschließende Anerkennung beitragsfreier Zeiten kann dann aber erst im Leistungsfall entschieden werden, da sich bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen hierfür (theoretisch) noch ändern könnten.
Die Rentenauskunft gibt dann einen (unverbindlichen) Ausblick auf die zukünftig bestehenden Rentenansprüche unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Grundlage hierbei sind also die rentenrechtlichen Zeiten, wie sie aktuell anzuerkennen wären.
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