Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Bescheid verschwunden

von Babsi196827.07.2020 | 17:12
78 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ich habe heute mit der Rentenversicherung telefoniert und erfahren das der Rentenbescheid am 16.7 an mich versendet wurde.Der Brief kam bis heute nicht an.Auskünfte ob positiv oder negativ dürfte sie mir nicht erteilen.Eas soll ich jetzt tun.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Babsi1968,

ich empfehle Ihnen - wie von „Abwarten und Tee trinken“ und „W°lfgang“ bereits empfohlen - noch ein paar Tage zu warten und bei fehlendem Eingang ggf. einen neuen Bescheid anzufordern.

Hinsichtlich der Widerspruchsfrist brauchen Sie sich im Übrigen keine Gedanken zu machen. Diese beginnt erst mit dem Tag der Bekanntgabe des Bescheids zu laufen. Und die Annahme, dass der Bescheid mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post bekannt gegeben wurde, greift nicht, wenn der Bescheid nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Dann beginnt die Widerspruchsfrist erst nach tatsächlichem Zugang des entsprechenden Bescheids. Im Zweifel hat letztlich die Behörde den Zugang des Bescheides und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (§ 37 Abs. 2 SGB X).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Abwarten und Tee trinkenam 27.07.2020 | 18:18
Haben Sie Geduld - sind erst (!) elf Tage 'rum seit dem 16.07.... Erfahrungsgemäß dauert die Postlaufzeit von mit "Postcon" versendeten Briefen (welche zumindest von der DRV Bund Berlin beauftragt wird) zwischen 8 (schnell...), 12 (normal...) und 14 (auch "normal"...) Tagen. So zumindest meine persönliche Erfahrung, ärgerlich, ist aber leider so. Gruß
W°lfgangam 27.07.2020 | 19:14
Hallo Babsi1968, fordern Sie doch einfach ein Duplikat an - und berücksichtigen Sie die Hinweise von @Abwarten und Tee trinken ...also in paar Tagen wird es Zeit. Freitag noch immer kein Bescheid im Briefkasten -> Sie telefonieren wieder mit der DRV und fordern den Ersatz-Bescheid neu an. Gruß w.
Schorscham 27.07.2020 | 19:46
Zitat von Abwarten und Tee trinken anzeigenausblenden
Das hat nicht unbedingt etwas mit "Postcon" zu tun. Erfahrungsgemäß vergehen regelmäßig einige Tage bis ein Bescheid ausgedruckt und eingetütet wird. Die Postlaufzeit ist meistens im üblichen Rahmen. MfG
Babsi1968am 27.07.2020 | 20:15
Danke für die Antworten.Im Falle eines ablehnenden Bescheides,geht mir doch Zeit verschwunden wegen dem Widerruf.Ich hoffen natürlich auf einen positiven Bescheid.
KSCam 27.07.2020 | 20:37
Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (dürfte der 19.08. sein) ist noch über 3 Wochen Zeit. Da brennt momentan noch nichts an - und wie gesagt: wenn der Bescheid diese Woche bei Ihnen ist, wäre der Postlauf (leider) noch fast normal. Ja, ja die gute alte Zeit als es in Behörden noch keine Poststraßen gab und die Post per Deutscher Bundespost am Folgetag zugestellt wurde war nicht in allen Belangen schlechter......
Nöam 30.07.2020 | 11:43
Danke für die Antworten.Im Falle eines ablehnenden Bescheides,geht mir doch Zeit verschwunden wegen dem Widerruf.Ich hoffen natürlich auf einen positiven Bescheid.
Die Frist für den Widerspruch läuft erst ab dem Posteingang bei Ihnen. Keine Panik!
Zustellfiktion nach drei Werktagen, sofern man nicht das Gegenteil beweist, oder?
Berateram 30.07.2020 | 13:23
Zitat von Nö anzeigenausblenden
Die Frist für den Widerspruch läuft erst ab dem Posteingang bei Ihnen. Keine Panik!
Zustellfiktion nach drei Werktagen, sofern man nicht das Gegenteil beweist, oder?
Einfach den letzten Satz der Expertenantwort lesen.
??!am 31.07.2020 | 07:20
Wozu die Zustellfiktion, wenn der tatsächliche Zugang gilt? Wenn der Bescheid nachweislich eher kommt gilt die Fiktion nicht und auch nicht danach.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026