Hallo Claudia,
sobald Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies bitte Ihrer Sachbearbeitung mitteilen. Die Rentenversicherung wird dann prüfen und entscheiden, welcher Rentenanspruch neben der Teilzeitbeschäftigung besteht. Sofern Sie "nur" noch einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen entsprechenden Rentenbescheid.