Hallo Claudia,
sobald Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies bitte Ihrer Sachbearbeitung mitteilen. Die Rentenversicherung wird dann prüfen und entscheiden, welcher Rentenanspruch neben der Teilzeitbeschäftigung besteht. Sofern Sie "nur" noch einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen entsprechenden Rentenbescheid.
Die Urlaubsabgeltungen aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurden. Übersteigt der demnach maßgebliche Jahreshinzuverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, kommt es zum (teilweisen) Ruhen der Erwerbsminderungsrente.
Toll, dass Dir die Fragen erst nach und nach einfallen. Der Experte hat sicher nichts anderes zu tun, als beantwortete Threads erneut zu beantworten. Im Übrigen kann man auch die Suchfunktion nutzen, denn eine derartige Fragestellung wurde hier schon mehrfach beantwortet.
Kaiser=SchmarrnViele Dank für Ihre Auskunft. Des Weiteren habe ich noch eine Frage, was ist mit Urlaubsabgeltung für 2018+2019, wie wird dies bei der Rente angerechnet, nach Entstehung 2018 Rentenbeginn Rückwirkende 03.2018 oder Zahlung Auszahlung Juli 2018. Vielen Dank ClaudiaToll, dass Dir die Fragen erst nach und nach einfallen. Der Experte hat sicher nichts anderes zu tun, als beantwortete Threads erneut zu beantworten. Im Übrigen kann man auch die Suchfunktion nutzen, denn eine derartige Fragestellung wurde hier schon mehrfach beantwortet.
Viele Dank für Ihre Auskunft.
Des Weiteren habe ich noch eine Frage, was ist mit Urlaubsabgeltung für 2018+2019, wie wird dies bei der Rente angerechnet, nach Entstehung 2018 Rentenbeginn Rückwirkende 03.2018 oder Zahlung Auszahlung Juli 2018.
Vielen Dank
Claudia
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