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Experten-Antwort

Bescheid volle Erwerbsminderungrente umwandlung in Teilerwerbsminderungsrente

von Claudia13.06.2019 | 21:09
153 Ansichten
5 Antworten
Hallo alle zusammen, nach meiner Ablehnung zur Erwerbsminderungsrente legte ich Widerspruch ein, nun erhielt ich eine befristete volle Erwerbsminderungsrentenbescheid. Da ich im Antrag angegeben habe noch Teilzeit arbeiten gehen möchte, stellt sich nun die Frage, ob eine unkomplizierte Umwandlung von Vollerwerbsminderungsrente in Teilerwerbsminderungsrente möglich ist. Eine Disposition mit Krankenkassen und Arbeitsamt besteht nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 14.06.2019 | 10:07

Hallo Claudia,

sobald Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies bitte Ihrer Sachbearbeitung mitteilen. Die Rentenversicherung wird dann prüfen und entscheiden, welcher Rentenanspruch neben der Teilzeitbeschäftigung besteht. Sofern Sie "nur" noch einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen entsprechenden Rentenbescheid.

Experten-Antwortam 18.06.2019 | 13:53

Die Urlaubsabgeltungen aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurden. Übersteigt der demnach maßgebliche Jahreshinzuverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, kommt es zum (teilweisen) Ruhen der Erwerbsminderungsrente.

3 Antworten

Claudiaam 18.06.2019 | 10:25
Viele Dank für Ihre Auskunft. Des Weiteren habe ich noch eine Frage, was ist mit Urlaubsabgeltung für 2018+2019, wie wird dies bei der Rente angerechnet, nach Entstehung 2018 Rentenbeginn Rückwirkende 03.2018 oder Zahlung Auszahlung Juli 2018. Vielen Dank Claudia
Kingam 18.06.2019 | 13:35
Kaiser schrieb

Toll, dass Dir die Fragen erst nach und nach einfallen. Der Experte hat sicher nichts anderes zu tun, als beantwortete Threads erneut zu beantworten. Im Übrigen kann man auch die Suchfunktion nutzen, denn eine derartige Fragestellung wurde hier schon mehrfach beantwortet.

Viele Dank für Ihre Auskunft. Des Weiteren habe ich noch eine Frage, was ist mit Urlaubsabgeltung für 2018+2019, wie wird dies bei der Rente angerechnet, nach Entstehung 2018 Rentenbeginn Rückwirkende 03.2018 oder Zahlung Auszahlung Juli 2018. Vielen Dank Claudia
Toll, dass Dir die Fragen erst nach und nach einfallen. Der Experte hat sicher nichts anderes zu tun, als beantwortete Threads erneut zu beantworten. Im Übrigen kann man auch die Suchfunktion nutzen, denn eine derartige Fragestellung wurde hier schon mehrfach beantwortet.
Kaiser=Schmarrn
Kaiseram 18.06.2019 | 13:27
Claudia schrieb

Viele Dank für Ihre Auskunft.

Des Weiteren habe ich noch eine Frage, was ist mit Urlaubsabgeltung für 2018+2019, wie wird dies bei der Rente angerechnet, nach Entstehung 2018 Rentenbeginn Rückwirkende 03.2018 oder Zahlung Auszahlung Juli 2018.

Vielen Dank

Claudia

Toll, dass Dir die Fragen erst nach und nach einfallen. Der Experte hat sicher nichts anderes zu tun, als beantwortete Threads erneut zu beantworten. Im Übrigen kann man auch die Suchfunktion nutzen, denn eine derartige Fragestellung wurde hier schon mehrfach beantwortet.
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